Energiebilanz als wichtige Voraussetzung
Die Energiebilanz muss nach Anhang III EEffG Gebäude, Prozesse und Anlagen sowie Transport und Mobilität umfassen.
Dabei definiert lit b im Anhang III den wesentlichen Energieverbrauchsbereich. Dieser gilt als wesentlich, wenn dieser mindestens 10% Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat. Dh aber, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung der Firmenstandorte und möglicher Beteiligungen eine Gesamtenergiebilanz zu erstellen hat, um dann abklären zu können, ob alle drei Bereiche intern oder extern auditiert werden müssen oder nicht. Kernstück der ISO 50001 ist aber die Feststellung der energetischen Ausgangsbasis (Energiebilanz) und die Identifikation wesentlicher Einflussfaktoren. Daraus leitet sich der Energieplanungsprozess ab.
Um rechtskonform zu sein und um den Umfang des (zu beauftragenden) externen Energieaudits spezifizieren bzw. den Auditplan für das interne Energieaudit festlegen zu können, sollte man im ersten Schritt sich Klarheit über den Gesamtverbrauch und die Verteilung auf Gebäude, Prozesse und Anlagen sowie Transport und Mobilität verschaffen.
Empfehlungen und wichtige Schritte