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REPORT | BLOG

Mehrwert für ManagerInnen

Eisenhintern & Co

Wenn man das Ritual von Koalitionsbildungen schon einige Male mitverfolgt hat, kann man über die jetzt verbreiteten Rezepte für erfolgreiches Verhandeln nur milde lächeln. Das Besondere an Wolfgang Schüssel etwa sei sein Eisenhintern gewesen. Er habe länger und ausdauernder verhandeln können als alle anderen und sei deshalb als Sieger vom Feld gezogen. Abgesehen davon, dass die Schüssel-Ergebnisse der harten Faktenprüfung im Nachhinein nicht standhalten: Die Mängel der seit Ewigkeiten geübten Praxis der Regierungsbildung sind längst nicht mehr durch taktische Winkelzüge zu beheben. Das Ritual selbst muss hinterfragt werden. Wenn allumfassende Koalitionsverträge kein erfolgreiches Regieren garantieren, sollte man sich einer neuen Übung widmen: Ein Minimum an Regeln – Budget, keine Misstrauensanträge – sollte festgelegt werden und der Rest der gesetzgeberischen Arbeit sollte dort abgewickelt werden, wo die Leute sitzen, die dafür bezahlt bekommen: im Parlament.

Dort wären dann Sachkoalitionen möglich, die farbenblind sind und das Land deutlich weiterbringen.

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Zukunftssicheres Bauen im Fokus

Im Vorfeld der zweitägigen »Sustainable Buildings Konferenz 2013« an der Technischen Universität Graz lud BAU!MASSIV! am 25. September 2013 zum Symposium »Zukunftssicheres Bauen«.

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Zwangsabgabe – eine Frage der Zeit?

Der IWF ist vor einigen Tagen mit dem Vorschlag hervorgetreten, mit einer einmaligen zehnprozentigen Vermögenssteuer die Verschuldungsquoten vieler europäischer Länder wieder auf das Niveau vor der Finanzkrise zu bringen. Der Vorschlag für eine solche Abgabe ist im mit “Taxing Times” betitelten Staatsschuldenbericht des IWF versteckt. Es handele sich um eine theoretische Möglichkeit, wird betont.

Eine solche Steuer könnte in Deutschland rund 400 Mrd. Euro heben, wenn man den Untersuchungen der Allianz oder der EZB über die Wohlstandverteilung in Europa folgt.

In einem Beitrag für den Guardian untersucht Kenneth Rogoff diesen Vorschlag. Moralisch spräche heute viel dafür, sagt er – große wirtschaftliche Ungleichheiten strapazierten soziale Normen. Wenn eine solche Abgabe wirklich nur einmalig wäre, wären die hierdurch ausgelösten Verwerfungen auch geringer als z.B. bei einer permanenten Erhöhung der Einkommenssteuer.

Barry Eichengreen hat nach dem ersten und zweiten Weltkrieg verhängte Vermögenssteuern untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie wegen Kapitalflucht und Verzögerungen durch politischen Druck oft enttäuschend wenig gebracht haben. Es gibt neben Kapitalflucht andere Mittel, die wahre Vermögenssituation herunterzuspielen.

Die verzerrenden Effekte einer solchen Einmalsteuer werden zudem durch Zweifel hoch gespielt, die Steuer werde nicht einmalig bleiben. Das entmutigt Unternehmertum und drückt die Sparquote. Zudem sind die bürokratischen Schwierigkeiten hoch, was sofort die Frage nach der Gerechtigkeit aufwirft. So ist es etwa schwierig, Marktwerte für gerade im Mittelmeerraum häufig anzutreffende Familienunternehmen zu ermitteln.

Vermögenssteuern auf Land und Immobilien sind von solchen Bedenken weniger betroffen. Die Besteuereung von Immobilieneigentum bringt auch geringere Verwerfungen mit sich, obwohl sie Eigentümer von Instandhaltung und neuen Projekten abhalten kann.

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Deutschland: Mehr als 40.000 Behandlungsfehler.

Dr. med. univ. Günther Schreiber, Qualitätsexperte für das Gesundheitswesen bei der Quality Austria ließ in seinem Vortag beim 7. qualityaustria Gesundheitsforum mit aktuellen Zahlen aus Deutschland aufhorchen: "Mehr als 40.000 Behandlungsfehler wurden dort allein im vergangenen Jahr nachgewiesen – Tendenz steigend."

In drei von vier Fällen führen solche Fehler zu gesundheitlichen Schäden und in der Folge zu Ansprüchen auf Schadenersatz. In Deutschland sterben viermal mehr Menschen durch Krankenhauskeime als durch Verkehrsunfälle. Der Grund: Einsparungen, die offensichtlich am falschen Fleck getätigt werden. Auswirkungen einer kritischen Rationalisierungspraxis und „Verknappungsmedizin“ treten unter großem Medieninteresse auch hierzulande immer wieder zutage, weil Budgetziele gegenüber Versorgungszielen zunehmend in den Hintergrund treten. Dazu kommt Ärzteknappheit bzw. überlastetes und unzufriedenes medizinisches Personal als Ursache für erhöhte Fehleranfälligkeit.

„Es gilt, einen Ausgleich zu finden zwischen den medizinischen Möglichkeiten, ihrer Finanzierbarkeit, sowie Qualität und Gerechtigkeit“, so Schreiber zu den Anforderungen an eine zeitgemäße Gesundheitsökonomie. Die Lösung: Den Fokus auf die Fehlervermeidung legen anstatt wertvolle Zeit für kostspielige Korrekturen aufzuwenden. „Wer die internen Abläufe verbessert, arbeitet effektiv und effizient. Gerade im Gesundheitswesen muss dieser Ansatz höchste Priorität haben“, bestätigt der Gesundheitsexperte der Quality Austria und zitiert die aktuellen Zahlen: Umfassende Qualitätsmodelle sind in zwei Drittel der heimischen Krankenhäuser implementiert, am häufigsten kommt dabei die ISO 9001 zum Einsatz.

ÖNORM EN 15224 – zukunftsfähige Grundlage für Professionalisierung

Mit der europäische Norm ÖNORM EN 15224 wurde im Herbst 2012 eine Grundlage für eine vergleichbare Qualität im Gesundheitswesen geschaffen – über Landesgrenzen hinweg. Die europäische Norm wurde auf der Basis der ISO 9001 vertieft, wobei der Schwerpunkt auf den klinischen Prozessen und deren Risikomanagement liegt, um eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung zu fördern. Planungs-, Ausführungs- und Lenkungsprozesse erhalten hier in ihrer Gesamtheit einen besonderen Stellenwert.

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People make Quality happen - auch im Gesundheitswesen

Fachkräftemangel einerseits, der demografische Wandel, wachsende Anforderungen und Ansprüche andererseits rücken die Mitarbeiter zunehmend in den Fokus der Betrachtungen. Und nicht nur, weil Qualitätsmanagementsysteme wie die ISO 9001 oder das Bewertungsmodell EFQM Business Excellence die Mitarbeiterorientierung schon seit Jahren einfordern, sondern weil auch der tägliche Druck wächst, sich damit auseinanderzusetzen und zwar quer durch alle Branchen.

 

Manche Organisationen greifen die Fragen nach Mitarbeiterzufriedenheit, nach Corporate Identity und Teamgeist, Förderung des Ideenmanagements und der Kompetenzentwicklung sowie des KVP auf und entwickeln sich zu attraktiven Arbeitgebern, einige gewinnen Auszeichnung um Auszeichnung  werden damit zu den Besten Arbeitgebern oder Staatspreissiegern Unternehmensqualität gekürt und steigern somit ihr Image noch weiter. Leidenschaft tritt anstelle von Demotivation oder Burnout. Offene Kommunikation, Klarheit  und Sicherheit im täglichen Tun fördern das Arbeitsklima. Und spricht sich dann herum. Achtung weitere Nebenwirkungen: Initiativbewerbungen motivierter und kompetenter Menschen könnten zunehmen. 

 

Quer durch alle Branchen? Auch im Gesundheitswesen? Nun in Deutschland gibt es interessante Daten und Fakten rund um das heiße Thema "Bester Arbeitgeber im deutschen Gesundheitswesen". Die zentrale Frage der Mitarbeiterorientierung steht am 6.11 auf der Agenda des 7. qualityaustria Gesundheitsforums.

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Steiniger Weg zum „Recht auf Vergessenwerden“

Am 21. Oktober 2013 hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments mehrheitlich über das Verhandlungsmandat zur neuen Datenschutzgrundverordnung abgestimmt. Mit 49 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme und drei Enthaltungen gab es ein klares Votum für einen verbesserten Datenschutz in der Europäischen Union. Das war ein erster kleiner Teilsieg der Europäer im Kampf gegen die massive Lobby der amerikanischen Internet-Riesen Google und Facebook.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht (Member of European Parliament / MEP, Fraktion Die Grünen/EFA), war maßgeblich am Reformentwurf der neuen Datenschutzgrundverordnung beteiligt. Er dürfte sich in den vergangenen ein, zwei Jahren wie Don Quixote, der Mann aus La Mancha (Roman von Miguel de Cervantes) vorgekommen sein. Albrechts Windmühlen heißen im „digital age“ eben Facebook, Amazon, Google und Co.

Die Abstimmung im Innenausschuss wurde mehrmals verschoben. Denn es handelt sich bei der Datenschutzreform um eines der umfangreichsten Gesetzesvorhaben in der Geschichte der EU. Allein im Ausschuss selbst wurden 3.133 Änderungsanträge eingebracht. Die Liste der Lobby-Gruppen, die in Brüssel Einfluss auf die neuen Rechtsgrundlagen zum Datenschutz nehmen wollten und wollen, war sehr lang. In den vergangenen 14 Monaten haben sich Albrecht und sein Team mit 173 verschiedenen Interessengruppen getroffen und an 73 verschiedenen Veranstaltungen zum Datenschutz quer über den Kontinent teilgenommen. Im Sektorensplit der Treffen lagen, wie nicht anders zu erwarten, der Finanzsektor und Versicherungen (18,87 %) sowie Unternehmen und Unternehmensgruppen (17,45 %) ganz weit vorne.

Titanenkampf um das Geschäft im Internet
Sowohl die amerikanische Wirtschaft als auch ihre politische Führung bieten in diesem Titanenkampf um das Geschäft im Internet alles auf, um eine Verschärfung und Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes zu verhindern. Facebook hat mit Erika Mann als Cheflobbyistin in Brüssel eine ehemalige MEP (1994 bis 2009) aufgeboten, die weiß, wie die Uhren in den diversen Ausschüssen des Parlaments ticken. Auch vor bewusst gestreuten Falschmeldungen schrecken die US-Dominatoren des Webs nicht zurück. Immer wieder wird gegenüber Parlamentariern aller Coleurs der Teufel an die Wand gemalt: „Die Freiheit des Internets sei jetzt ernsthaft bedroht“, wenn Europa seine Datenschutzregelungen aus dem Jahr 1995 auf den heute erforderlichen Stand bringt.

Die Reform ist schon deswegen dringend, weil es Mitte der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts Social Media und Smart Phones noch gar nicht gab. Der letzte Rechtsrahmen stammt aus einer Zeit als Mark Zuckerberg gerade mal elf Jahre alt war. Es war den Mitgliedsländern der Union überlassen, wie sie diese europäischen Datenschutzrichtlinien in nationales Recht umsetzten. Das hat zu einem wahren Fleckerlteppich geführt. Denn die 28 Mitgliedsstaaten hatten auf dieser Grundlage die Möglichkeit, ungleiche Datenschutzbestimmungen zu implementieren. Konzerne wie Google oder Facebook haben bei diesem legistischen Szenario ihre Europa-Zentralen natürlich nach Irland verlegt, wo der Datenschutz in anglikanischer Denkart eher nachlässig ausgelegt und ausgeübt wird.

Datenschürfer in Goldgräber-Stimmung
Heute herrscht unter den Datenschürfern amerikanischen Zuschnitts eine wahre Goldgräber-Stimmung. Das hat auch seinen guten Grund – das Geschäft mit den Daten läuft prächtig. Richtig kompilierte Daten von Servicebenutzern mit ihren Vorlieben und Kaufgewohnheiten lassen die Kassen bei Social Network-Betreibern und Anbietern von Suchmaschinen klingeln. So stieg der Umsatz des weltweiten Internet-Anzeigenmarktes im Jahr 2012, im Vergleich zum Vorjahr, um sagenhafte 16,2 % auf 99 Milliarden Dollar. In den USA verdient Google inzwischen mehr mit Werbung als alle gedruckten Zeitungen und Zeitschriften zusammen.

Bei der Fülle an digitalen Spuren, die wir alle im Internet hinterlassen, liegt das Geld sozusagen auf der Straße. 2011 überstieg die Menge digitaler Informationen, die weltweit kreiiert und repliziert wurde 1,8 Zettabyte (1,8 Milliarden Gigabyte). 75 % dieser Informationen stammen von privaten Nutzern sozialer Netzwerke und neuer Medienforen wie Blogs. Facebook hatte Ende 2011 an die 845 Millionen aktive monatliche User, die zusammen einen Content von 30 Milliarden Informationseinheiten (Einträge, Fotos, Videos etc.) teilten.

Angesichts dieser „Big Data“ kommt der europäische Vorstoß zur rechten Zeit. Die informationelle Selbstbestimmung gibt es bislang nur im deutschen Grundrecht. Hinkünftig soll diese Autonomie von Dateninhabern einheitlich quer über das gesamte Territorium der Europäischen Union gelten. In Amerika hat Privatheit einen ganz anderen Stellenwert als in Europa. Zuckerberg hält „privacy“ für ein Auslaufmodell. In den USA werden die Menschen mit ihrem materiellen Eigentum (Haus, Auto) nur vor Zugriffen des Staates geschützt. Vor Unternehmen, die in hoch kapitalistischer Verwertungsökonomie persönliche Daten ihrer Kunden zusammentragen und mit IT-Unterstützung zu Profilen aggregieren, schützt sie niemand.

Die neue europaweite Datenschutzgrundverordnung sieht eine Harmonisierung der Datenschutzstandards vor. Damit soll künftig ein „Forum Shopping“ unterbunden werden, d.h. Unternehmen werden sich als Niederlassungsstandort nicht mehr jenen Mitgliedsstaat aussuchen können, der die niedrigsten Standards aufweist. Der Reformentwurf geht sogar einen Schritt in zwei Richtungen weiter: Die Standards gelten in Europa für alle, für BürgerInnen der Mitgliedsstaaten gleichermaßen wie für zugewanderte Bürger. Und sie gelten für Europäer auch jenseits der territorialen Grenzen der Union.

Das Recht auf Löschung
Die zentralen Punkte in der neuen Datenschutzgrundverordnung sind die Rechte auf Löschung, Auskunft und Korrektur (das Recht auf Vergessenwerden), die explizite Einwilligung zur Verarbeitung von Daten sowie eine verbesserte Transparenz durch Informationspflicht von Serviceanbietern hinsichtlich der Weitergabe von Daten. An Strafverfolgungsbehörden in Drittstaaten etwa dürfen personenbezogene Daten künftig von Telekommunikations- und Internet-Anbietern nur dann weiter gegeben werden, wenn sie auf der Grundlage europäischen Rechts oder daraus abgeleiteter Rechtshilfeabkommen mit Behörden in Drittstaaten beruhen. Mit einer zukunftstauglichen Definition will die Verordnung auch klar festlegen, was als ‚personenbezogene Daten‘ gilt. Im Grunde sind dies alle Informationen, die einer Person zugeordnet werden können, und die es erlauben, diese Person aus einer Menge von Menschen herauszufiltern und zu identifizieren.

Natürlich braucht es für einen zeitgemäßen, funktionierenden Datenschutz ein entsprechendes Durchgriffsrecht, die Verletzung von Bestimmungen zu ahnden. Und diese Sanktionen gegen Verstöße müssen strikt sein! Daher sollen Unternehmen bis zu 5 % des Jahresumsatzes zahlen, wenn sie das Gesetz nicht einhalten. Das kann bei großen Konzernen schon in die Milliarden gehen und wird verhindern, dass die Umgehung der Datenschutzvorschriften im Business-Modell einfach einkalkuliert wird.

Durchgriffsrecht bei Datenschutz
Weiters sieht die Verordnung „Privacy by design“ (by default) vor, weshalb Angebote von Dienstleistern künftig möglichst datensparsam konzipiert werden müssen. Es dürfen also nur Daten erhoben werden, die für die Erbringung einer Leistung absolut erforderlich sind.

Gleichzeitig strebt man in Brüssel weniger Bürokratie an. Die Ernennung von Datenschutzbeauftragen richtet sich nach der Menge der verarbeiteten Daten und nicht nach der Anzahl der Mitarbeiter.

Eine einheitliche Rechtsdurchsetzung durch eine europäische Datenschutzaufsicht ähnlich der EU-Bankenaufsicht und ein „One-Stop-Shop“-Ansatz für Bürger bei Beschwerden (Nationale Datenschutzbehörde im jeweiligen Mitgliedsland, Schlichtungsverfahren vor dem neu gegründeten europäischen Datenschutzausschuss) runden das Reformwerk ab.

Laufend qualifizieren, modifizieren und optimieren
Der Weg bis zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung bleibt jedoch ein steiniger. Kenner der europäischen Institutionen bezweifeln, ob es sich bis zu den Wahlen zum Europa-Parlament im nächsten Frühjahr ausgehen wird. Das US-Lobbying gegen die Datenschutzreform wird in den kommenden Wochen munter weiter gehen. Nicht nur Abgeordnete des federführenden LIBE-Ausschusses (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) werden für das weitere Gesetzwerdungs-procedere für US-Positionen geködert, auch Abgeordnete der mitberatenden Ausschüsse ITRE (Industrie, Forschung und Energie), IMCO (Binnenmarkt und Verbraucherrechte) und JURI (Rechtsausschuss) sind Ziele der amerikanischen Interessengruppen. Das Europa-Parlament sollte sich in seiner Gesamtheit zumindest dazu bekennen, dass das neue Regelwerk die Leitlinie von 1995 als Ausgangspunkt nimmt und dann in ihrer Dimension zeitgemäß darüber hinausgeht (Voss-Bericht 2011).

Die weitere Vorgangsweise sieht eine Einigung im Rat vor. Auch das wird schwierig, weil national schon viele Politiker Änderungen monieren. Dies geschieht weil die Politik die Wirtschaftsinteressen von Konzernen berücksichtigen möchte. Danach stehen die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission an, bevor die Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten kann.

Weitreichende Datenschutzstandards haben einen großen Impact auf die Nutzung von Zukunftstechnologien, bei denen Trust im Vordergrund steht. Cloud Computing kann von besseren und einheitlichen Standards in Europa nur profitieren. Trotzdem bleibt es immer eine schmale Gratwanderung zwischen dem Recht auf freien Informationsfluss und dem Recht auf Privatsphäre. Hier muss der endgültige Gesetzestext klar und unmissverständlich eine gewogene Balance finden.

Man könnte sagen, die Whistleblower-Enthüllungen von Edward Snowden über die Machenschaften der NSA kamen für Jan Philipp Albrecht bei der Formulierung der Verordnung zur rechten Zeit. So könnten die unliebsamen Details über die Abhörung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der brasilianischen Präsidentin Dilma Rousseff auch zu einem verbesserten europäischen Datenschutz führen.

Die Staatschefin aus Brasilien zeigte sich mit einer Brandrede vor der UN-Vollversammlung wild entschlossen, ein post-amerikanisches Internetzeitalter zu begründen und dabei auf Europa zu vertrauen. „Das Recht und die Sicherheit der Bürger eines Landes dürfen niemals auf die Verletzung grundlegender Menschenrechte der Bürger eines anderen Landes gegründet werden“. In dieser Hinsicht ähneln sich die Rechtsauffassungen in Europa und Lateinamerika. Brasilien möchte mit Glasfaserkabeln im eigenen Land und nach Europa auch technisch die amerikanische Hegemonie beim Datenverkehr brechen und eine starke Achse zur EU aufbauen. „Amerika sieht ganze Völker und Weltregionen machtpolitisch nur als Datencluster. Seine Internet-Wirtschaft ordnet alles dem privaten Gewinnstreben unter. Der ganzen Welt soll vorgegaukelt werden, Amerikas Handeln sei eine emanzipatorische Wohltat am Menschengeschlecht“, wie es Matthias Rüb, Korrespondent der FAZ für Lateinamerika formulierte.

Verbesserter Datenschutz und technologischer Aufbau sowie Stärkung eigener Infrastrukturen werden künftig wohl Hand in Hand gehen müssen. Europa wird dies etwas stiller und diplomatischer anlegen als die brasilianische Staatschefin mit ihrem Manifest für ein neues Internet. Die abhörsicheren Technologien stünden in Europa schon zur Verfügung, so z.B. die an der Wiener Akademie der Wissenschaften im Team von Professor Anton Zeilinger (Österreichischer Quantenphysiker) stark weiter entwickelte Quantenkryptografie. Einem Durchbruch auf europäischer Ebene steht eigentlich nur der fehlende gemeinsame Wille entgegen. Den Kinderschuhen, sprich dem Labor, ist dieser Quantensprung bei Daten-Security längst entwachsen.

In Europa besteht die einmalige Chance Recht und Technologie so zu vernetzen, dass das Vertrauen der Wirtschaft und der Bürger in die virtuelle Welt wieder vollends hergestellt werden kann.

Erstveröffentlichung des Beitrags am 26. 10. 2013  in dem Blog United Clouds of Europa.

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Der Oberste Sowjet tagt

Wer Amerikanern österreichische Politik erklären will, hat seine liebe Not …

David Tubbs ist Professor am renommierten New Yorker King's College. Er unterrichtet Politik- und Rechtswissenschaften und hat ein Faible für den ehemaligen Ostblock. Bei einem Bier in der Triumph-Bar in der Nassau Street in Princeton stellt er mir ein paar harmlose Fragen, die mich erstaunlich schnell ins Schleudern bringen. »Wie sind die Wahlen in Österreich ausgegangen?«

Ich erzählte ihm, dass es sich mit Wahlen in Österreich so ähnlich verhalte wie mit dem Fußballspielen und zitiere einen Witz. Frage: Was ist Fußball? Antwort: 22 Mann rennen einem Ball nach und am Ende gewinnen die Deutschen. Umgelegt auf österreichische Wahlen heißt das: 6,4 Millionen Österreicher wählen und am Ende regiert Rot-Schwarz. »Warum ist das so?«, fragt David. Er ist zwar ein gefragter Wissenschafter, aber er stellt einfache Fragen, also gebe ich ihm einfache Antworten: weil mit den Freiheitlichen, die stark genug wären, um in einer Regierung eine Rolle zu spielen, die anderen nicht wollen, nicht einmal die anderen Oppositionsparteien. Also bleibt in dem Farbenspiel nur Rot-Schwarz. Kaum habe ich ihm die österreichische Logik präsentiert, erwischt mich Tubbs mit einer Frage, von der man auf Anhieb nicht sagen kann, ob sie einfach genial oder einfach blöd ist. »Warum koalieren aber zwei Parteien, die völlig unterschiedliche politische Konzepte haben?« Jetzt bin ich endgültig in der Zwickmühle. Ich könnte ihm erklären, und damit wäre ich ja nicht weit von der Wahrheit entfernt, dass die zwei dadurch, dass sie so lange miteinander regiert haben, in Wirklichkeit inhaltlich gar nicht so weit von einander entfernt sind – beide wären im amerikanischen Spektrum Linksparteien –, aber auf den Versuch, die österreichischen Parteien inhaltlich zu verorten, lasse ich mich lieber gar nicht ein.

Immerhin ist David Tubbs Politikprofessor und das Eis könnte da dünn werden. Stattdessen entscheide ich mich für ein unverfänglicheres Argument: aus Staatsräson! Ja, sie koalieren, weil sie die Verantwortung für das größere Ganze sehen. In dem Moment, in dem ich das sage, wundere ich mich, dass ich wie ein einfaches Rudeltier reagiere. Egal, wie unsinnig man findet, was in der eigenen »Herde« passiert, Außenstehenden gegenüber will man die eigene Truppe in einem respektablen Licht erscheinen lassen. Der Mechanismus muss in die Gene eingebrannt sein. Die zwei Parteien wollen nicht miteinander, sage ich zu ihrer Ehrenrettung, aber sie opfern sich, weil sonst das Land unregierbar wäre. Nur trauen sie sich nicht über den Weg, und deshalb verhandeln sie jetzt einen umfassenden Koalitionsvertrag, damit keiner den anderen später über den Tisch ziehen kann. Deshalb gibt es jetzt monatelange Verhandlungen, die dann in nächtelangen Abschlussrunden münden, und dann wird Schwarz auf Weiß festgelegt, was sie in den kommenden fünf Jahren tun werden. »Das klingt ja nach dem Fünfjahresplan, den der Obersten Sowjet in der alten UdSSR immer ausgearbeitet hat – und man weiß ja, wie das ausgegangen ist«, erwidert Tubbs und schiebt nach: »Karl Poppers ›Die offene Gesellschaft und ihre Feinde‹ hat es bei euch mit Sicherheit nicht auf die Bestsellerliste geschafft.«

Und da kann man ihm leider nicht widersprechen ...

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QE-Politik gescheitert?







Die Fed hat erwartungsgemäß auf ihrer jüngsten FOMC-Sitzung die QE- und Zins-Politik beibehalten. Auch sonst nichts Neues: Erst wenn die Arbeitslosenquote 6,5% erreicht und/oder die Inflationsrate 2,5% überschritten hat, stellt sich hinsichtlich Anleihekäufen eine neue Situation dar. Die nachhaltig geringe Teuerungsrate wird als ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung herausgestellt. Auch nach Auslaufen des QE-Programms und in einer stärkeren wirtschaftlichen Erholung sollen die Leitzinsen noch längere Zeit tief bleiben.

Hoisington beschäftigt sich im Bericht zum dritten Quartal mit den Möglichkeiten der Zentralbanken, Wachstum und Inflation zu beeinflussen. Ihre Instrumente seien zwar gut geeignet, um überbordende Nachfrage und anziehende Inflation zu bekämpfen. Wenn aber in einer stark überschuldeten und disinflationären Situation die Leitzinsen erst einmal nahe Null heruntergefahren wurden, erweisen sich die Zentralbanken als machtlos, um Inflation und Wachstum anzuregen.

 

Vier Überlegungen legen nahe, dass dies auch aktuell der Fall sein wird, heißt es. Erstens waren die Fed-Prognosen zuletzt stets zu optimistisch, was darauf hindeutet, dass sie die Wirkungsweise ihrer QE-Ativitäten falsch einschätzt. Zweitens sind die Schuldenpegel in den USA so hoch, dass die traditionellen Transmissionsmechanismen der Geldpolitik nicht greifen. Drittens haben neuere, unterschiedlich angelegte Untersuchungen gezeigt, dass die QE-Politik ineffektiv ist. Viertens raubt die abnehmende Umlaufgeschwindigkeit des Geldes der Fed die Möglichkeit, effektiven Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten zu nehmen.

 

Die Fed irrt sich bei ihren Projektionen regelmäßig. Während der laufenden Expansion waren ihre Vorhersagen des realen BIPs und der Inflation konsistent höher als es die Wirklichkeit dann zeigte. Im Herbst vergangenen Jahres sagte sie z.B. im Mittel für 2013 ein Wachstum von 2,7% voraus. Die Vorhersage könnte um fast 50% verfehlt werden, heißt es. Der nachfolgende Chart zeigt eine Übersicht von Guggenheim Investments.

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Eurozone: Und noch einer…


Ein Maastricht-Vertrag, ein Stabilitätspakt, ein Fiskalpakt, ein „two pack“, ein „six pack“ – alle diese Verträge auf europäischer Ebene sind offenbar immer noch nicht genug.

Eurogruppen-Chef Dijsselbloem schlägt eine Änderung der Stabilitätspakts vor, die Länder, denen mehr Zeit zur Korrektur ihres Staatsdefizits zugestanden wird, zu Reformen verpflichtet. Das ist in den bisherigen Verträgen nicht vorgesehen.

 

Bisher kann die EU-Kommission in einem Defizitverfahren den Zeitraum verlängern, in dem ein Land sein Staatsdefizit wieder unter den Maastrichter Grenzwert von 3% des BIP senken muss, wenn zyklische Gründe, etwa eine schwache Konjunkturentwicklung, vorliegen. Damit verbunden sind dann finanzpolitische Empfehlungen, nicht aber Reformauflagen oder harte Sanktionen.

 

Dijsselbloem gab sich besorgt, dass das Reformtempo in der Eurozone nachlässt. Krisen-Länder nähmen ihre wirtschaftspolitischen Schwierigkeiten weniger energisch in Angriff, sobald der Druck der Finanzmärkte nachlässt.

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US-Wirtschaftsspionage mit europäischer Cloud den Boden entziehen

Wirtschaftsspionage im exzessiven Stil zur Stärkung der eigenen Wirtschaft hat in Amerika lange Tradition. Die Amerikaner behaupten allerdings das Gegenteil.

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