EN 1090 stellt die Basis der Zertifizierung dar, die für alle Betriebe des Stahl-und Aluminiumbaus in Österreich ab 1. Juli 2014 verpflichtend sein wird.
Die aktuelle Version der EN 1090-1 trat in Österreich am 1. März 2012 in Kraft. Sie verpflichtet – wie auch alle vorangegangenen Ausgaben – die betroffenen metallverarbeitenden Betriebe zur Durchführung von Konformitätserklärungen für ihre Produkte sowie zu deren CE-Kennzeichnung. Das ursprüngliche Ende der Übergangsphase – 1. Juli 2012 – wurde um zwei Jahre auf den 1. Juli 2014 verschoben, um den betroffenen Betrieben ausreichend Zeit für die konsequente Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu geben. Nach diesem Datum dürfen tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium nur mehr mit CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht werden.
Frühzeitige Auseinandersetzung mit EN 1090 empfohlen
Auch wenn die Übergangsregelung erst im Juni 2014 endet, empfiehlt Quality Austria, sich bereits jetzt damit intensiv auseinanderzusetzen. Es braucht eine gewisse Vorlaufzeit, fit für die Zertifizierung zu werden. Darüber hinaus könnte es zu Engpässen kommen, wenn erst alle gegen Ende der Frist um die Zertifizierungsaudits ansuchen. Damit würden auch allfällige Zeitpuffer wegfallen, falls Schwachstellen im Audit erkannt und diese durch Korrekturmaßnahmen abzuarbeiten sind.
Werkseigene Produktionskontrolle verpflichtend
Die Verpflichtung zur Implementierung der Anforderungen nach der EN 1090 trifft alle Unternehmen, die derartige Produkte fertigen. In Zusammenhang damit schreibt die Norm eine verpflichtende Zertifizierung der „werkseigenen Produktionskontrolle“, also ein gewisses Qualitätsmanagementsystem im Betrieb vor. Nach ÖNORM EN 1090 ist nachzuweisen, dass alle tragenden Bauteile den Anforderungen entsprechend konstruiert und produziert werden. Damit sind die wesentlichen Geschäftsfelder im Stahl- und Aluminiumbau erfasst, insbesondere die Fertigung in der Werkstatt. Falls auch Konstruktion und Bemessung zu den Unternehmensbereichen zählen, werden diese in die Zertifizierung mit einbezogen. Die Festlegungen in ÖNORM EN 1090 gelten auch für alle tragenden Verbundkonstruktionen aus Stahl und Beton.
Zugrundeliegende Normen
ÖNORM EN 1090 – Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken ist in drei Teile gegliedert:
- Teil 1: Konformitätsverfahren für tragende Bauteile
- Teil 2: Technische Anforderungen an Tragwerke aus Stahl
- Teil 3: Technische Anforderungen an Tragwerke aus Aluminium
Gültigkeit der neuen Regelungen für alle Bereiche des Bauwesens
Unabhängig von der Betriebsgröße, der Art der produzierten Bauteile und der regionalen Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten innerhalb des EWRs unterliegen sämtliche Stahl- und Aluminiumbaubetriebe den Regelungen von EN 1090 für tragende Konstruktionen. Diese können Gesamtbauwerke sein oder als Einzelteile in übergeordnete Tragsysteme integriert werden. Von der Regelung sind alle Bereiche des Bauwesens umfasst, wie Hochbau, Fassadenbau, Geländerbau, Gerüstbau, Industriebau, Kraftwerksbau, Bühnenbau und Brückenbau.
Nach ÖNORM EN 1090 ist nachzuweisen, dass alle tragenden Bauteile entsprechend den jeweils gestellten Anforderungen und den damit verknüpften Ausführungsklassen produziert werden. Damit sind die wesentlichen Geschäftsfelder im Stahl- und Aluminiumbau erfasst:
- Beschaffung
- Fertigung in der Werkstatt
- Untervergabe
- Anweisung für die Montage
Der Weg zum Zertifikat
Erhebung des Ist-Zustandes: In der qualityaustria Statusfeststellung wird vor Ort grundsätzlich der Qualifizierungsstand des Unternehmens in Bezug auf die Erfüllung der Forderungen nach EN 1090 erhoben. Im Rahmen der Statusfeststellung erhält man die Hinweise, in welcher Beziehung Anpassungen gegebenenfalls erforderlich sind.
Voraudit: Im qualityaustria Voraudit wird vor Ort detailliert überprüft, wie weit die Abläufe im Unternehmen den Regelungen in EN 1090 entsprechen.
Im Besonderen werden durchgeführt: