Anfang 2014 ist auf europäischer Ebene eine umfassende Novellierung des Vergaberechtes in Kraft getreten. Abgesehen von der Einführung strengerer Regelungen für Subunternehmer und dem verpflichtenden Bestbieterprinzip, die mit einer kleinen BVergG-Novelle am 1. März 2016 in Kraft getreten sind, hat Österreich die Richtlinien nicht umgesetzt. Nun liegt die Vergaberechtsnovelle 2017 vor, mit der die EU-Richtlinien in das BVergG eingearbeitet werden.
Christian Nordberg ist Rechtsanwalt und Partner bei Hule Bachmayr-Heyda Nordberg, spezialisiert auf Immobilienrecht, Vergaberecht sowie Gesellschaftsrecht/M&A