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Verkürzung der Verjährung beim Schadenersatz ist überfällig

Das Recht auf Schadenersatz verjährt in Österreich längstens nach 30 Jahren – eine im internationalen Vergleich äußerst lange Zeitspanne. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf höchstens zehn Jahre wäre nicht nur logisch, sondern zudem eine deutliche Erleichterung für die Bauwirtschaft. Ein Kommentar der Bundesinnung Bau.

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Wenn die Wettbewerbsbehörde klingelt...

Hausdurchsuchungen im Kartellrecht können praktisch jedes Unternehmen treffen. Richtiges Verhalten vor, während und nach der Hausdurchsuchung kann potenziellen Schaden abwenden und ist damit eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Schadens- und Risikominimierung.

Der Autor: Rechtsanwalt Dr. Dieter Thalhammer ist Partner bei Eisenberger & Herzog und Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht. Er berät Klienten in allen Bereichen des Kartellrechts: von Kartellverfahren, kartellrechtlichen Schadenersatzverfahren bis zur Fusionskontrolle und Vertretung bei Marktmissbrauchsverfahren.

Info: www.ehlaw.at

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