Menu
A+ A A-

Kriminalität am Bau

Foto: Für Unternehmen ist es wichtig, dass Compliance von den Mitarbeitern auch tatsächlich gelebt wird. Foto: Für Unternehmen ist es wichtig, dass Compliance von den Mitarbeitern auch tatsächlich gelebt wird.

Brisante aktuelle Korruptions-Verdachtsfälle rücken die ganze Bau­branche in schiefes Licht. Doch der Schein trügt: Kriminelle Taten werden nicht von einer Branche oder einem Unternehmen, sondern von Einzelpersonen begangen. Außerdem haben viele Straftaten und Verdachtsmomente ihre Wurzeln in einer Zeit mit gänzlich anderen Rahmenbedingungen.

Kriminalität am Bau? Ja, das gibt es – leider. Bei Gerätschaften und Ausrüstung, deren Wert in die Millionen geht, sind Diebstähle ein wunder Punkt bei vielen Unternehmen. Das geht so weit, dass einige Großkonzerne bereits auf spezielle Systeme und GPS-gestützte Schutzeinrichtungen für ihren Gerätepark setzen, um Langfingern das Leben zu erschweren. Dass Firmenhandys, Laptops oder gar Bagger verschwinden, ist ärgerlich; keine Frage. Wenn in der Öffentlichkeit von Kriminalität am Bau die Rede ist, sind aber in der Regel nicht Vermögensdelikte gemeint, sondern illegale Preisabsprachen. Erst Anfang Mai sind mehrere österreichische Bauunternehmen, darunter prominente Namen wie Strabag, Porr, Swietelsky, Habau, Implenia oder Kostmann, nach entsprechenden Vorwürfen in die Schlagzeilen gekommen.

Die Aufregung nach den ersten Medienberichten über Hausdurchsuchungen war riesig. Die Aktien der betroffenen börsennotierten Unternehmen verloren im zweistelligen Prozentbereich, die internen Revisionsabteilungen wurden alarmiert, Anwälte eifrig zu Rate gezogen. Als klar wurde, dass die ersten Meldungen falsch waren und es statt um eine Schadenssumme von 100 Millionen Euro um ein betroffenes Auftragsvolumen von etwa halb so viel ging, erholten sich die Kurse zwar wieder. Dennoch stehen die Vorwürfe nach wie vor im Raum, die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) laufen. →


ARGE verpflichtet

Innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder eines Konsortiums sind Preisabsprachen selbstverständlich zulässig. Wer jedoch für einen großen Auftrag eine ARGE bilden möchte, muss im Vorfeld genau klären, ob ein gemeinsames Angebot in genau diesem Einzelfall zulässig ist. Dass Großprojekte wie der Hauptbahnhof Wien oder der Semmering-Basistunnel nicht von einzelnen Baufirmen abgearbeitet werden, ist auch im Sinne des Auftraggebers, weil das das Risiko senkt. Ob jede Autobahnbrücke in Form einer ARGE gebaut werden muss, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Gerade bei öffentlichen Aufträgen könnte es sein, dass Auftraggeber, die ja ihrerseits durch den Rechnungshof geprüft werden, später damit ein Problem bekommen.


→ Denn auch wenn jedwede Schadenssumme »nur« im niedrigen Millionenbereich liegen könnte, ist der Imageschaden beträchtlich. Dieser Korruptions-Verdachtsfall ist nicht der einzige, der derzeit die größten Bauunternehmen Österreichs in Atem hält. Und der andere Vorfall ist um einiges gewichtiger: Laut ungarischen Behörden soll es beim 1,7 Milliarden Euro teuren Bau einer U-Bahnlinie in Budapest zu Korruption gekommen sein. Betroffen sind angeblich Strabag, Porr und Swietelsky, die Vorwürfe stützen sich auf einen Bericht der EU-Antikorruptionsbehörde OLAF. Insgesamt soll der Schaden hunderte Millionen Euro betragen, geht aus den Unterlagen der Brüsseler Behörde hervor. Auch in diesem Fall laufen Ermittlungen. OLAF äußert sich zum Fall vorerst nicht näher, die betroffenen Firmen schon. »Der Bericht ist teilweise nicht nachvollziehbar und nachweislich fehlerhaft«, heißt es seitens der Strabag.

Bild oben: »In regelmäßigen Schulungen. stärken wir das Bewusstsein, dass es sich auch bei geringeren Compliance-Verstößen nicht um Kavaliersdelikte handelt«, erklärt Heribert Herzog, Konzern-Compliance-Koordinator der Strabag.

Bei der Porr räumt man zwar ein, namentlich als am Projekt beteiligtes Unternehmen in dem Bericht genannt zu werden, stellt aber zugleich klar, dass damit kein konkreter Vorwurf oder Rückzahlungsanspruch verbunden ist. Zeigen solche Fälle ein systematisches Bild – ist in Österreichs Baubranche der Wurm drinnen? Viele wären wohl versucht, diese Frage mit »Ja« zu beantworten – denn in der Vergangenheit ging es tatsächlich nicht immer astrein zu. Früher, als die Margen noch höher waren, fiel es nämlich weniger auf, wenn jemand etwas für sich selbst abgezweigt hatte; und weil sich die Akteure bestens kannten und sich die meisten Karrierewege mehrmals kreuzten, brauchte es meistens nur ein, zwei gezielte Telefonate, um herauszufinden, wo der Wettbewerb bei einem potenziellen Auftrag steht und wie man einen Vorteil für sein Unternehmen ergattern könnte. Dazu kamen Rahmenbedingungen, die um einiges lascher waren als heute.

Kein Kavaliersdelikt mehr

Fälle, die heute als kriminelle Tat gelten würden, waren früher keine Seltenheit: So manches Einfamilienhaus ist in Österreich mit Ziegeln erbaut worden, die von einer Baustelle abgezweigt worden sind – und auch in der Wiener Weinbergen steht bestimmt die eine oder andere Villa, die mit Mitteln aus dunklen Geschäften bei Großaufträgen finanziert wurde. Auch Kickbacks, sprich illegale Geldflüsse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, waren laut Brancheninsidern keine Seltenheit. Und bezeichnend ist, dass Schmiergelder, die im »wilden Osten« bezahlt wurden, von den Unternehmen ganz legal als Werbeausgaben von der Steuer abgesetzt werden konnten.

Heute weht allerdings ein ganz anderer Wind, wie Dieter Thalhammer, Rechtsanwalt und Kartellrechtsexperte bei der Wirtschaftsrechtskanzlei Eisenberger & Herzog in Wien, sagt: Der Kampf gegen die Macht der Kartelle ist für die Politik zur Chefsache geworden – auf EU-Ebene und in Österreich. »In den vergangenen Jahren hat sich sehr viel geändert: Es gibt keine Schonfristen mehr und Preisabsprachen sind heute kein Kavaliersdelikt mehr«, sagt der Experte. Nicht nur die Baubranche ist betroffen.

Die EU hat schon einige massive Strafen verhängt – vom LKW-Kartell über die »Schienenfreunde« bis zu den Milliardenstrafen gegen Techriesen wie Intel und Microsoft. Und nicht nur Brüsseler Institutionen wie die EU-Antikorruptionsbehörde OLAF machen Druck – auch die heimische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist aktiver geworden und die Einführung der Whistleblower-Hotline tut ihr Übriges dazu, dass immer mehr Fälle aus der Vergangenheit ans Tageslicht kommen können. »Als Kronzeuge in einem Kartellfall kann man ja Immunität genießen und ungestraft bleiben; das heißt, dass nicht mehr alle zusammenhalten wie Pech und Schwefel«, so Thalhammer. Aber es ist nicht nur der Druck von außen, der zu einem Umdenken bei den Unternehmen geführt hat. Es sitzen auch ganz andere Personen an den Schalthebeln. Die Folge: Es gibt heute viel bessere Strukturen gegen solche Vorfälle sowie Programme und Maßnahmen die implementiert werden, um Straftaten zu verhindern. →


Auftraggeber in der Pflicht

Wie Auftraggeber der Bauindus­trie mit dem Thema Compliance umgehen, ist unterschiedlich: Börsennotierte nehmen es am genauesten. So hat beispielsweise der Immobilienkonzern Conwert einen Compliance-Codex, den jeder Geschäftspartner vom Facility Management über den Tischler bis hin zum ausführenden Unternehmen bei einem großen Fassaden-Sanierungsprojekt unterschreiben und verpflichtend einhalten muss. Die öffentliche Hand ist als Auftraggeber hingegen meistens dem Billigstbieterprinzip verpflichtet und muss nehmen, wer am günstigsten anbietet – das ändert sich nun mit dem beginnenden Trend zum Bestbieterprinzip, den große öffentliche Auftraggeber wie die ÖBB schon leben. Denn nicht immer ist der Billigste auch der Beste, wie die Erfahrung zeigt. Bei privaten Auftraggebern ist der Umgang mit Compliance zwar nicht in den Statuten verankert, aber gelebte Praxis, heißt es von einem großen privaten Immobilienentwickler: Im kleinteiligen Privatsektor sorgen der Track Record und die Erfahrung dafür, dass man schwarze Schafe herausfiltern kann. Zudem ist es bei großen Bauvorhaben auch für private Auftraggeber empfehlenswert, einen Generalunternehmer zu nehmen – das senkt das Risiko des Auftraggebers.


→ Strafrechtliche Konsequenzen gibt es in Österreich derzeit nur bei Preisabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen. Aber bereits die möglichen Geldbußen, die auch den gesamten Gewinn mehrerer Jahre ausmachen können, sollten schon abschreckend genug wirken. Dazu kommen als »Nachspiel« potenzielle Schadenersatzforderungen von Kunden – das kann für die betroffenen Unternehmen exis­tenzbedrohend sein. »Durch die kontinuierliche Verschärfung der Konsequenzen aus Compliance-Verstößen können selbst kleinere Verstöße für ein international tätiges Unternehmen unabsehbare Folgen haben«, weiß Heribert Herzog, Konzern-Compliance-Koordinator der Strabag. »Umso wichtiger ist es, dass Compliance in allen Konzernländern von Strabag sowie von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch tatsächlich gelebt wird.«

Leichen im Keller

Die Baubranche steht in Sachen Transparenz sicher nicht schlechter da als andere Branchen, meinen Experten – die heute ans Tageslicht kommenden Fälle haben meistens eine lange Vorgeschichte und stammen aus einer Zeit, in der der Begriff »Compliance« höchstens aus dem Wörterbuch bekannt war. Rückschlüsse auf eine gesamte Branche aus Einzelfällen sind zudem sowieso nicht zulässig. »Compliance-Verstöße werden sich auch niemals vollständig vermeiden lassen, da sie von Menschen kommen und man menschliche Fehler nie zur Gänze vermeiden kann«, findet Thalhammer.

Wesentlich ist daher die Kooperation mit den Behörden bei der Aufarbeitung der Fälle aus der Vergangenheit – und das klare Bekenntnis, dass jegliches Fehlverhalten nie im Interesse des Unternehmens ist und erkannte Verstöße entsprechend sanktioniert werden. Das geht nur mit Weiterbildung: »In regelmäßigen Schulungen zeigen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Management die persönlichen Konsequenzen aus Compliance-Verstößen, wie Strafverfolgung, zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, Jobverlust etc., auf und stärken damit das Bewusstsein, dass es sich auch bei geringeren Compliance-Verstößen nicht um Kavaliersdelikte handelt«, sagt Herzog. »Ebenso wichtig sind aber auch entsprechende personelle Maßnahmen und Konsequenzen bei festgestellten Compliance-Verstößen.«

Bild oben: »Die Baubranche in Österreich. war bis vor wenigen Jahren noch analog unterwegs. Durch die Digitalisierung erwarte ich mir einen deutlichen Transparenzschub«, sagt Porr-CEO Karl-Heinz Strauss.

»Die Baubranche in Österreich war bis vor wenigen Jahren noch analog unterwegs. Gerade bei komplexen Projekten gingen durch einen fehlenden Datenaustausch wichtige Informationen verloren. Fertigstellungen verzögerten sich, Kosten explodierten und niemand war verantwortlich. Durch die Digitalisierung erwarte ich mir einen deutlichen Transparenzschub«, sagt Porr-CEO Karl-Heinz Strauss. Er setzt auf ein internes Kontrollsystem, das sich an den neuen EU-Standards orientiert. Seit Jahren läuft bei Porr zudem ein Compliance-Programm, an dem bereits tausende Mitarbeiter teilnahmen.

2016 wurde hier ein besonderer Schwerpunkt gelegt: Vorrangig für Führungskräfte wurden umfangreiche Compliance-Schulungen zum Thema »Bestechung und Korruption verhindern« und »Wettbewerbsrecht: Verhinderung wettbewerbswidriger Praktiken« abgehalten. Dass es sich bei diesen Schulungen nicht um reine Informationsveranstaltungen handelt, sondern Inhalte detailliert besprochen und mögliche Stolpersteine aufgezeigt werden, versteht sich dabei von selbst. »Auch wir sind oft bei solchen Antikorruptions-Schulungen als Partner von Unternehmen an Bord und merken ein sehr großes Interesse«, sagt auch Thalhammer. »Weil die persönlichen Konsequenzen sehr hoch sein können, wird das Thema dabei von allen Teilnehmern sehr ernst genommen.«

Wichtig ist es dabei, zu wissen, dass ein einmal gesetzter Akt selbst Jahre später noch Konsequenzen haben kann: Die Verjährungsfrist beträgt bei Verstößen gegen das Kartellrecht fünf Jahre. Gibt es unter den Betroffenen aber auch nur punktuelle Kontakte, beginnt die Verjährungsfrist wieder von vorne zu laufen. Steht man als Manager eines Baukonzerns also immer mit einem Fuß im Kriminal? Nein, sagen die Experten, denn Anschuldigungen und Vorwürfe reichen nicht, für eine Verurteilung braucht es vor allem auch Beweise.

 

 

Last modified onDienstag, 06 Juni 2017 10:25
back to top