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Back-to-back in Public Private Partnerships – Risikoweitergabe

Der Erfolg von Public Private Partnerships hängt wesentlich von der sauberen Vertragsdokumentation ab. Dabei ist für Subunternehmerverträge insbesondere die Back-to-back-Regelung zu beachten: Alle Projektrisiken müssen an die Subunternehmer eins zu eins weitergereicht werden.

Ein Kommentar von Annika Wolf, Partner von PHH Rechtsanwälte Expertin für Banking & Finance

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On the road again

Zum fünften Mal zeigen Liebherr und Mercedes-Benz der Mawev die kalte Schulter und stellen wieder eine gemeinsame Roadshow auf die Beine. Unter dem Motto »Zukunft erleben« wird an fünf Stationen ein Querschnitt des aktuellen Produktportfolios gezeigt. Dazu erwarten die Besucher gegenüber der letzten Auflage auch einige Neuerungen.

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"Dafür braucht es keine Gesetze"

Im Interview mit dem Bau & Immobilien Report erklärt Andreas Pfeiler, Geschäftsführer Fachverband Steine-Keramik, die Vor- und Nachteile der Neuregelung der Wohnbauförderung, warum es trotz der guten konjunkturellen Lage schwierig ist, vernünftige Preise zu erzielen, und was ihm am neuen Regierungsprogramm gefällt. Außerdem spricht er über die europäische Klima- und Energiepolitik und zeigt auf, dass es gewisse Gesetze einfach nicht braucht.

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