Verpflichtende Audits in Energieeffizienzrichtlinie
Seit Juni 2011 gibt es den Entwurf der neuen Energieeffizienzrichtlinie der EU-Kommission. Die Richtlinie sieht weitreichende Maßnahmen und Verpflichtungen vor, die das Erreichen des 20%-Ziels im Jahr 2020 ermöglichen sollen. Eine mögliche Maßnahme sind verpflichtende Audits für große Unternehmen. Zum Thema Energieaudits sind folgende Aussagen in der Richtlinie verankert:
Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Energieeffizienzverpflichtungssysteme einführen müssen. Ferner werden darin regelmäßige verbindliche Energieaudits für große Unternehmen vorgeschrieben. Diese Audits sollten auf unabhängige und kosteneffektive Weise durchgeführt werden. Die geforderte Unabhängigkeit ermöglicht eine Durchführung der Audits durch interne Experten, sofern diese qualifiziert oder akkreditiert und nicht unmittelbar in der Tätigkeit, die Gegenstand des Audits ist, beschäftigt sind. Die Mitgliedstaaten sollten daher Zertifizierungssysteme für die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einführen. Die Mitgliedstaaten entwickeln Programme, die Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen dazu ermutigen, sich einem Energieaudit zu unterziehen. Die Mitgliedstaaten weisen kleine und mittlere Unternehmen auf konkrete Beispiele dafür hin, wie ihre Unternehmen von Energiemanagementsystemen profitieren könnten. In verpflichteten Unternehmen müssen Energieaudits bis spätestens 30. Juni 2014 und alle drei Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit durchgeführt werden. Unternehmen, die bereits Audits im Zuge von Energiemanagementsystemen durchgeführt haben, sind davon ausgenommen. Energieaudits können eigenständig oder Teil eines umfassenderen Umweltaudits sein.