Hausdurchsuchungen im Kartellrecht können praktisch jedes Unternehmen treffen. Richtiges Verhalten vor, während und nach der Hausdurchsuchung kann potenziellen Schaden abwenden und ist damit eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Schadens- und Risikominimierung.
Der Autor: Rechtsanwalt Dr. Dieter Thalhammer ist Partner bei Eisenberger & Herzog und Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht. Er berät Klienten in allen Bereichen des Kartellrechts: von Kartellverfahren, kartellrechtlichen Schadenersatzverfahren bis zur Fusionskontrolle und Vertretung bei Marktmissbrauchsverfahren.
Info: www.ehlaw.at