Bei diesem Baugipfel am Montag ist leider von der Regierung klar gesagt worden, dass es für nicht systemrelevante Baustellen keinen Baustopp – zumindest befristet bis Ostern - geben wird. Wir hätten diese Zeit gebraucht, um klare Schutzmaßnahmen zu schaffen, sie organisatorisch gerade auf Großbaustellen umzusetzen und den Arbeitgebern zu ermöglichen, die dafür notwendige Ausrüstung zu beschaffen. Um die Gesundheit der Bauarbeiter trotzdem bestmöglich schützen zu können, haben GBH und die Bausozialpartner eigene COVID-19-Schutzmaßnahmen für Arbeiten auf Baustellen erarbeitet. Ziel ist es, der Ansteckungsgefahr und der Verbreitung von COVID-19 bestmöglich zu entgegnen. Auf Baustellen, wo diese Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden bzw. nicht eingehalten werden können, sind die Arbeiten einzustellen oder nicht aufzunehmen.
Schutzmaßnahmen als Download
Die Regierung misst mit zweierlei Maß. Auf der einen Seite wird ‚Bleiben Sie zu Hause‘ beworben, auf der anderen Seite werden aber Arbeiterinnen und Arbeiter in Betriebe und auf Baustellen geschickt. Sowohl bei der Fahrt von und zur Baustelle als auch in den Betrieben und auf Baustellen gibt es Gefahrenquellen. Wir als Gewerkschaft haben in den letzten 13 Tagen wenige Höhen und viele Tiefen hinnehmen müssen. Es herrscht völlige Verunsicherung unter den Betroffenen und der Bevölkerung. Deshalb gab es laufend Gespräche in Betrieben, mit Gewerkschaften und auf Sozialpartnerebene. Wir haben tausende Telefonate entgegengenommen, viele Mails wurden an uns gerichtet mit immer den gleichen Fragen: Warum muss ich ohne Schutzmaßnahmen arbeiten? Bin ich nicht gefährdet? Der Kanzler hat doch gesagt ‚Gehen Sie nur zur Arbeit, wenn es unbedingt notwendig ist! Bleiben Sie zu Hause, es ist gefährlich!‘. Und immer wieder die gleiche Frage: Warum gilt das für uns Arbeiter nicht? Die Antwort: Regierung und WKO waren aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht bereit, Betriebe und Baustellen zu schließen.
Viele Unternehmen sind ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten nachgekommen. Trotz Rechtsanwaltsbriefen von Bauherrn mit der klaren Aufforderung, die Baustellen weiter zu führen, haben viele Unternehmen die Stopptaste gedrückt und den Betrieb eingestellt. Rund 55.000 Arbeiter sind so zu ihren Familien nach Hause geholt worden. Danke an alle BetriebsrätInnen und ArbeitgeberInnen an ortsfesten Betrieben, wo in Eigeninitiative Schutzpläne erstellt und Maßnahmen gesetzt wurden.
Danke an alle Firmenchefs, die in dieser schwierigen Zeit Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern übernommen haben. Aber seit Montag ist klar, die Regierung wird keine weiteren notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen setzen. Stattdessen wurden die Bausozialpartner aufgefordert, selbst Schutzmaßnahmen zu erarbeiten.
Die Bausozialpartner haben auch diese Verantwortung übernommen und am Donnerstagabend dem Gesundheitsminister eine Handlungsanleitung für notwendige Schutzmaßnahmen vorgelegt. Es gilt den Sicherheitsabstand von 1 Meter auch auf Baustellen einzuhalten. Nur dort, wo das nicht möglich ist, gelten besondere zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Masken oder Vollvisierhelmen.
Klare Richtlinien auf Baustellen sollen die Gesundheit aller Beteiligten – alle Arbeitnehmer, Zulieferer, Anrainer usw. – bestmöglich schützen. Der Gesundheitsminister hat zugesagt, diese Inhalte einer Prüfung zu unterziehen, um ehestmöglich einen Erlass zu erstellen. Damit erhalten diese Schutzmaßnahmen auch eine rechtliche Verbindlichkeit . Diese umfassen auf Baustellen die Bereiche Arbeitshygiene, Schutzausrüstung, Risikogruppen, Personentransport, Schlafräume, Baustellenkoordination usw. Aufgrund der schweren Arbeit am Bau ist das eine große Herausforderung. Da ich selbst 10 Jahre dort gearbeitet habe, sind auch für mich diese vielen Maßnahmen im ersten Moment schwer in der Praxis vorstellbar, aber wir befinden uns alle in einer Ausnahmesituation – und diese bringt leider auch Ausnahmeregelungen mit sich!
Bei Kleinbaustellen sind die Maßnahmen eher sofort umsetzbar, sofern die notwendige Schutzausrüstung von den Firmen zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn nicht, muss die Baustelle eingestellt werden. Muchitsch: „Hier muss ganz klar die Vernunft und der Schutz sowie die Gesundheit der Beschäftigten im Vordergrund stehen. Das heißt, dort, wo kein ausreichender Schutz gegen Ansteckung oder Weiterverbreitung vorhanden ist, müssen die Arbeiten eingestellt werden.“ Auf Großbaustellen, welche noch stillstehen, müssen über Ostern alle Maßnahmen gesetzt werden, um danach wieder verstärkt den Baubetrieb aufnehmen zu können. Bis dahin gilt es, die nächsten Wochen Kurzarbeit weiter zu nutzen.
Wir haben als Sozialpartner unsere Verantwortung wahrgenommen. Danke an alle Verhandler auch auf der Arbeitgeberseite. Dieses Danke verbinde ich aber mit der eindringlichen Bitte, dass sich alle Unternehmen an die vorliegenden Regeln halten und somit ihre Beschäftigten schützen. Auch wir als Gewerkschaft werden mit allen unseren Ressourcen über unsere Betriebsrätinnen, Betriebsräte und unsere MitarbeiterInnen unsere Kolleginnen und Kollegen bestmöglich informieren. Die Zeit nach der Krise kommt bestimmt. Und dann werden wir gute und gesunde Fachkräfte brauchen, um unser Österreich wieder NEU aufzubauen.
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