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Ehrliche Unternehmen bleiben auf der Strecke

Das Aus für das Kumulationsprinzip käme einer Einladung zum Sozialbetrug gleich und ist ein Schlag ins Gesicht für alle ehrlichen Unternehmen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird Lohn- und Sozialdumping praktisch straffrei gestellt. Danach muss ein Unternehmen, das zum Beispiel 500 Arbeitnehmer unterbezahlt, nicht mehr zahlen als ein Unternehmen, das einen Arbeitnehmer unterbezahlt. Ein aktuelles Bespiel von einer Baustellenerhebung in Niederösterreich: Dabei wurden sechs Arbeitnehmer bei Isolierungs-, Maurer- und Schalungsarbeiten angetroffen, die vom Arbeitgeber um den Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Ausbezahlt wurden ihnen nur zwischen 25 und 40 Prozent des kollektivvertraglich verpflichtenden Lohns. Hier sieht das Lohn- und Sozialdumping-Gesetz Strafen von 2.000 bis 20.000 Euro pro Arbeitnehmer vor. Im konkreten Fall hat die Behörde 1x 6.000 Euro und 5x 5.500 Euro Strafe beantragt, in Summe 33.500 Euro. Mit der geplanten Novelle käme das Unternehmen, das die Arbeiter um mehr als die Hälfte ihres Lohns betrogen hat, mit 6.000 Euro davon.
Dass dieser »Sonderrabatt für Sozialbetrug« nicht nur finanzielle Aspekte hat, sondern auch lebensgefährlich sein kann, zeigt ein weiteres Beispiel. Eine Baufirma beschließt, bei den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen am Baugerüst zu sparen und lässt 20 Mitarbeiter unter lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten. Derzeit bezahlt das Bauunternehmen 166 Euro Strafe pro Mitarbeiter, gesamt also 3.320 Euro. Geht es nach dem Gesetzesentwurf, käme die Firma nun mit 166 Euro davon.
Das Aus für das Kumulationsprinzip ist eine Einladung der Bundesregierung zu organisiertem Sozialbetrug und zum Verzicht auf lebensrettende Arbeitnehmerschutzvorkehrungen.n

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