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Sozialbetrugspauschale darf nicht kommen

Regierung rudert zurück und plant Änderungen bei der Pauschalierung von Meldeverstößen

Laut Medienberichten macht die schwarz-blaue Regierung nach massiven Protesten der Gewerkschaft und Teilen der Wirtschaft nun einen Rückzieher bei ihrem Vorhaben, Sozialbetrug zu pauschalieren. Noch hat sich aber nichts geändert. Die ÖVP-FPÖ-Regierung will nach wie vor die Verwaltungsstrafen für Firmen, welche gegen die Meldevorschriften ihrer Mitarbeiter bei der Sozialversicherung verstoßen, deckeln.

Die sogenannten Säumniszuschläge sollen maximal 855 Euro pro Meldeverstoß betragen. Die entsprechende Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) sollte still und heimlich über das Budgetbegleitgesetz geschehen. Das heißt im Konkreten, für unseriöse Firmen wäre das Risiko mit 855 Euro durchaus kalkulierbar, Arbeiter nicht ordnungsgemäß zu beschäftigen. So billig wäre Sozialbetrug noch nie gewesen.

Die »schwarz-blaue Sozialbetrugspauschale« sollte nämlich auch gelten, wenn zum Beispiel eine Baufirma 100 Arbeiter falsch oder zu spät angemeldet. Die 855 Euro Strafpauschale kommen einer »De-facto-Straffreiheit« gleich. Dadurch wäre ein fairer Wettbewerb in Österreich nicht mehr möglich und dem Sozialbetrug sowie Lohndumping wäre Tür und Tor geöffnet. Sozialbetrug wird damit attraktiv! Wir fordern die Bundesregierung auf, ihr Vorhaben wieder zurück zu nehmen und das Gesetz so zu ändern, dass Sozialbetrug bekämpft und nicht gefördert wird.

Wir werden auch weiterhin sehr genau darauf achten, dass diese Bundesregierung unseren Arbeitsmarkt und die Beschäftigten vor Lohn- und Sozialdumping schützt anstatt zu gefährden. Kämpfen wir weiter für einen fairen Wettbewerb für alle seriösen Firmen mit ihren Beschäftigten in Österreich.n

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