Lohn- und Sozialdumping, Steuerbetrug sowie Arbeitslosigkeit steigen. Strafen an ausländische Firmen müssen Folgen haben.
Immer wieder hört man, dass sich Lohnbüros durch die Verschärfung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes (LSDB-G) vor Mehraufwand und einer höheren Fehlerquelle fürchten. Mit Inkrafttreten wird bei einfachen Verstößen aber Nachsicht gewährt und die Bagatellgrenze bei Unterentlohnung wird von drei auf zehn Prozent erhöht. Kollektivvertragslöhne, Zulagen und Sonderzahlungen sind für in- und ausländische Firmen in Österreich zu bezahlen. Fakt ist, dass wir auf Sozialpartnerebene bereits Verhandlungen bei der Evaluierung der Zulagen in Kollektivverträgen führen.
Bereits jetzt dürfen und werden Strafen vom Staat, aus dem das Unternehmen kommt, vollzogen. Was uns fehlt, ist eine Handhabe beim Nichtvollstrecken. Genau dazu benötigen wir die EU-Durchsetzungsrichtlinien.
In der Novelle zum Bundesvergabegesetz (BVergG) ist geplant, dass jene Unternehmen mit mehr als zwei Vergehen gegen das
LSDB-G – unabhängig, ob in- oder ausländisch – von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Gerade in der Problembranche Bau müssen wir dubiose und unseriöse Firmen von Aufträgen in Österreich abhalten.
Die Novelle im BVergG ist ein wichtiger Schritt für einen fairen Wettbewerb und schützt regionale Arbeitsplätze. Deshalb ist es wichtig, dass die Novelle noch heuer im Parlament beschlossen wird und mit 1. 1. 2016 in Kraft tritt.
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