Alles neu macht der Mai? Datenschutz versus Videoüberwachung
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Das ab 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutzrecht scheint die Videoüberwachung künftig zu erleichtern, da eine Meldepflicht und Vorabkontrolle durch die Datenschutzbehörde nicht mehr erforderlich ist. Das Risiko, eine unzulässige Videoüberwachung zu betreiben, steigt hierdurch jedoch. Von Mathias Preuschl und Lisa Urbas, PHH Rechtsanwälte.