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- Written by Redaktion_Report
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Wien ist das einzige Bun-desland österreichs, das über keinerlei rechtlich bindende strategische Raumplanung verfügt. Zwar gibt es diverse Stadtentwicklungspläne, Strategiepläne, Verkehrs-, Grüngürtel-, Klimaschutz- und Hochhauskonzepte, doch aufgrund des fehlenden Gesetzesstatus werden diese Richtlinien für die langfristige Entwicklung Wiens regelmäßig von der Stadt selbst ignoriert. Wiens Planung erfolgt damit auf Basis Tausender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne.
1995 hob der Verfassungsgerichtshof §1 der Wiener Bauordnung auf, weil selbst hierin eine bindende Vorschreibung der Stadtplanungsziele fehlte. Dadurch mussten nahezu alle Flächenwidmungs- und Bebauungspläne ab dem Jahr 1930 neu festgesetzt werden. In der Neufassung aus dem Jahr 1996 nennt die Wiener Bauordnung nun 15 Ziele, auf die bei jeder Festsetzung und Abänderung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplans Bedacht zu nehmen ist. Zum Teil sind diese jedoch so allgemein formuliert, dass die Stadtplanung nur schwer gegen sie verstoßen kann oder dass es schwer fallen würde, der Stadtplanung eine Zielverfehlung nachzuweisen.
Andere Punkte wiederum würden durchaus Ansätze bieten, so manche planungspolitische Entscheidung anzufechten, wie der über gesunde Lebensgrundlagen für Wohnen, Arbeit und Freizeit und die Schaffung von Voraussetzungen für einen ökologisch verträglichen Umgang mit Grund und Boden, doch bräuchte es dafür ein politisches Klima, in dem fachliche Diskussionen möglich sind. »In Wien ist das Planungssystem allerdings völlig auf politische Entscheidungen aufgebaut«, konstatiert ein Mitarbeiter des Rathauses, »und die Fachbeamten sind dabei selten mehr als Erfüllungsgehilfen der Planungspolitik«.