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Erste Hilfe für Unternehmen

Erste Hilfe für Unternehmen

Aktuell werden zahlreiche Hilfspakete geschnürt, um die dramatischen Auswirkungen der Coronakrise für die Unternehmen abzufedern. Hier finden Sie erste Informationen zu Überbrückungsfinanzierungen, Steuer- und Sozialversicherungsstundungen.

1) Informieren Sie sich welche Begünstigungen (wie z.Bsp. Steuerstundungen, Stundung SVS und ÖGK Beiträge sowie Mietzinsminderungen) Sie in Anspruch nehmen können.
    
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_soziales
   Hinweis: informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer Leasinggesellschaft über Stundungsmöglichkeiten

2) Überbrückungsfinanzierung - Informationen und Ablauf
Für gewerbliche und industrielle KMUs mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich (keine Betriebe der Tourismus- oder Freizeitwirtschaft) ist das AWS (Austria Wirtschaftsservice) zuständig.
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsfinanzierungen/ (Informationen)
https://foerdermanager.aws.at/#/ (Registrierung)

Für heimische Gastronomie- und Tourismusbetriebe ist die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) zuständig
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/ (Informationen)
https://portal.oeht.at/ (Registrierung)

Für Wiener KMUs der gewerblichen Wirtschaft ist die WKBG zuständig.
https://www.wkbg.at/buergschaftsbank-wien-kredite/ (Informationen)
https://www.wkbg.at/downloads/ (Produkte und Konditionen)

Für niederösterreichische KMUs der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe der Fachgruppe Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer NÖ ist die NÖBEG zuständig.
https://www.noebeg.at/corona-virus-massnahmen-paket/ (Informationen)
https://wfp.noe.gv.at/ (Registrierung)


Für Details zu den Förderkriterien (Voraussetzungen, Zweck, Höhe, Laufzeit, etc.) 
wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Förderstelle.


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