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Redaktion_Report

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Steuerflucht

Generalunternehmer (GU) müssen ab dem 1. Oktober die Umsatzsteuer für ihre Subunternehmer abführen. Mit der Einführung des so genannten Reverse-Charge-Systems habe das Finanzministerium die Kontrolle über Steuerabgaben an private Betriebe abgewälzt, kritisiert Christoph Wiesinger, Rechts- und Sozialexperte der österreichischen Bauinnung.
Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist der massive Steuerausfall durch Subunternehmer, die vom Generalunternehmer zwar das Bruttohonorar kassieren, die Vorsteuer aber nicht an den Fiskus abliefern.
Während der Finanzminister um die Umsatzsteuer geprellt wird, ist diese Praxis für den GU freilich nicht ganz ohne Vorteile: Er bekommt gute Preise, weil sein Auftragnehmer brutto für netto kalkuliert. Das neue System bringt dem GU administrativen Mehraufwand, weil getrennte Aufzeichnungen geführt und falsch fakturierte Rechnungen wieder zurückgeschickt werden müssen. »Wir sind damit nicht glücklich«, so der Vertreter des Baugewerbes.

Die Branche hat allerdings dem Vernehmen nach bereits einen Ausweg aus dem Dilemma entdeckt: Nachdem Materiallieferungen nicht dem Reverse-Charge-System unterliegen, wird zwischen General- und Subunternehmer noch ein Auftragnehmer zwischengeschaltet, der nur Material liefert.
So kommt der GU zu seinem Vorsteuerabzug, alles Weitere bleibt der Kreativität überlassen. Eine Idee, von der sich der Report höflich distanziert.


Wer baut, der zahlt

Die Flut wirft viele Fragen auf: Wer haftet für vom Bauplatz geschwemmtes Material, weggespülte Schalungen und andere Schäden? Kann eine Baufirma einen Mehraufwand verrechnen weil der Weiterbau nur nach diversen Vorarbeiten möglich ist?

Die Kremser Baufirma Schubrig hat es da gut. Sie ist gerade dabei, in Langenlois für die Bauinnung Niederösterreich einen Zubau zum Lehrbauhof zu errichten. Die Baustelle geriet unter Wasser, Schalung wurde weggeschwemmt, und vor der Wiederaufnahme der Arbeiten mussten Schlamm und Wasser beseitigt werden. »Wir werden keinen Richter brauchen«, erklärt dazu der Leiter des Lehrbauhofs Günter Graf. »Das Nachjustieren der Schalung und die Abpumparbeiten tragen wir«, erklärt Graf.

Dieses zur Schau getragene Selbstverständnis kommt nicht von ungefähr. Experten schätzen, dass in 90 Prozent der ähnlich gelagerten Fälle der Schaden ebenso vom Auftraggeber getragen werden muss.

Auch beim in Krems ansässigen Wohnbauträger Gedesag ist die Sachlage klar. »In keiner Rohbauversicherung ist ein Hochwasserschutz enthalten«, erklärt der für die Verwaltung von Eigentumswohnungen zuständige Otmar Amon. Der Bauträger wird also die entstandenen Schäden selbst tragen müssen. Unglaublich, weit und breit kein Streit: »Ich rechne damit, dass der Bau relativ routiniert reagieren wird«, meint der Leiter der Bauabteilung im Normungsinstitut Heimo Elmer. »Vieles wird von den Auftraggebern getragen werden müssen«, meint Gerald Katzensteiner, Prokurist bei der VAV Versicherungs AG.

Unentschieden

. Die Bilanz der Immobilienwirtschaft über die Regierungsarbeit fällt ausgeglichen aus. »Wir begrüßen die Liberalisierungen des Mietrechts bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Dachbodenausbauten«, erklärt der Präsident des österreichischen Verbandes der Immobilienmakler, -treuhänder und Bauträger Thomas Malloth. Diese Maßnahmen stünden, so Malloth, aber im Kontrast zu erweiterten Reglementierungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechtes, von denen Verwalter besonders betroffen seien.

Nur teilweise glücklich seien die Bauträger mit einigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002. Hier stößt man sich am befristeten Veräußerungsverbot bei Kfz-Abstellplätzen und am Annahmeverbot von Zahlungen vor der Grundbuchanmerkung. Bedauerlich findet der öVI-Präsident, »dass dem Mythos Nulldefizit sinnvolle steuerliche Lenkungsmaßnahmen zur Investitionsbegünstigung und damit zur Ankurbelung der Bauwirtschaft zum Opfer gefallen sind«.

Was die Zukunft betrifft, mag Malloth nichts von einem Teufel an der Wand wissen. Aus der Sicht der Immobilienwirtschaft seien Ressentiments vor einer rot-grünen Regierung nur dann gerechtfertigt, wenn ein Zurückdrehen der Uhren in die Steinzeit der Immobilienwirtschaft angepeilt würde. »Ausgewiesene Fachleute in beiden Parteien sollten aber der Garant dafür sein, dass ein solches Szenario nicht eintritt«, urteilt Malloth.

Frische Macher

Wir setzen schon jetzt auf die EU-Erweiterung und planen die Zukunft mit einem neuen Führungsteam«, sagt der niederösterreichische Baustoffkaiser Josef Lasselsberger. Die Strategie lautet: Fusion der österreichischen Gesellschaft mit der internationalen Holding und ein vierköpfiges Führungsteam, dem Josef Lasselsberger selbst nicht mehr angehören wird. Er wird sich der langfristigen Strategie des Unternehmens widmen. Als operative Köpfe wirken künftig der Miteigentümer Anton Lasselsberger für den Bereich Rohstoffe, Klaus Kralovec (Finanzen), Martin Hofmann (keramischer Bereich) sowie der Neuzugang Walter Schneeweiss (zuständig für Baustoffe und Funktion als Sprecher der Geschäftsführung). Schneeweiss fungierte zuletzt als Bramac-Geschäftsführer für Produktion und Technik.

Hochinteressant im Lasselsberger-Quartett ist zweifellos Martin Hofmann. Er war vor seinem Debüt in Pöchlarn Vorstand bei der Deutschen Steinzeug Cremer & Breuer AG. Just jene Firma, die sich Lasselsberger nach langwierigen Kooperationsgesprächen zu Beginn des Jahres über eine feindliche übernahme »gegen den Willen des Vorstandes« einverleiben wollte, wie es in einer Stellungnahme der Kanzlei Freshfield Bruckhaus und Deringer (Köln) heißt. Der Deal ist wegen des strengen übernahmegesetzes am 16. Jänner offiziell gescheitert. Hofmann ist seit Jahresbeginn bei Lasselsberger.

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