Telekom Austria erhält Recht
- Written by Redaktion
- font size decrease font size increase font size
Das Landesgericht Salzburg hat der Klage von Telekom Austria gegen unrichtige und irreführende Tarifvergleiche der
Firma MyPhone vollinhaltlich stattgegeben. MyPhone ist verpflichtet, die Behauptung, ihre Tarife seien nachweislich günstiger als die der Konkurrenz, ab sofort zu unterlassen.
Tatsächlich sind die von MyPhone beworbenen Festnetztarife \"Sissi 5.0\" und \"Franz 15.0\" abends, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowohl ins Festnetz als auch in Mobilfunknetze in Wahrheit teurer als der TikTak Privat Tarif von Telekom Austria. Die Werbeaussage \"Unsere Tarife sind nachweislich immer günstiger als jene der Konkurrenten, woraus sich nur Vorteile für den Kunden ergeben, niemals aber eine Schädigung!\" ist damit irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
Firma MyPhone vollinhaltlich stattgegeben. MyPhone ist verpflichtet, die Behauptung, ihre Tarife seien nachweislich günstiger als die der Konkurrenz, ab sofort zu unterlassen.
Tatsächlich sind die von MyPhone beworbenen Festnetztarife \"Sissi 5.0\" und \"Franz 15.0\" abends, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowohl ins Festnetz als auch in Mobilfunknetze in Wahrheit teurer als der TikTak Privat Tarif von Telekom Austria. Die Werbeaussage \"Unsere Tarife sind nachweislich immer günstiger als jene der Konkurrenten, woraus sich nur Vorteile für den Kunden ergeben, niemals aber eine Schädigung!\" ist damit irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.