Das Wirtschaftsblatt und andere Tageszeitungen berichteten gestern: „Die Schattenwirtschaft in Österreich lukriert heuer zwischen knapp zwölf und gut 20 Milliarden €. Staat und Sozialversicherung verlieren dadurch Einnahmen in Milliardenhöhe.“ Baugewerbe und Handwerker liegen am mit 39 Prozent auf einen prominenten Platz in der Schattenwirtschaft ein. Mit je 16 Prozent folgen andere Gewerbe-und Industriebetriebe wie die Kfz-und Maschinenbaubranche sowie Dienstleistungsbetriebe, zB Gastronomie. Auf sonstige Gewerbebetriebe und haushaltsnahe Dienstleistungen entfallen 17 Prozent, auf die Unterhaltungs-und Vergnügungsbranche zwölf Prozent. Der volkswirtschaftliche Schaden ist unbestritten, über falsche Strukturen und/oder Spielregeln wird aktuell in Gastkommentaren und Fernsehdiskussionen gestritten.
Ein Aspekt kommt aber noch hinzu. Wer selbst gebaut oder eine Wohnung saniert hat, weiß, ohne Probleme im Ablauf, Mängel in der Ausführung geht selten ein Bauprojekt von statten. Ich selbst habe diese Erfahrungen leider immer wieder machen müssen. Ebenso Freunde und Kollegen. Wer anderer Meinung ist, soll mir bitte schreiben. Die kommende Reportausgabe widmet dem Thema Prozessqualität und damit letztlich auch der Produktqualität im Umfeld der Enquete Chance Hochbau einen thematischen Schwerpunkt. Ich freue mich hier schon auf die Beiträge.
Ein krasses persönliches Beispiel war, dass ein Wiener Installateur mir angeboten hat, die neue Therme schwarz einzubauen. Die alte Therme hatte kurz vor unserem Urlaub ihren Geist aufgegeben und wir brauchten eine rasche Lösung. Eine Befundung durch den Kaminkehrer würde man nicht brauchen …. Dieser Installateur hätte mich in Teufelsküche gebracht, denn eine Befundung und Freigabe ist unbedingt erforderlich.
Wer schwarz baut, muss sich auch möglicher Konsequenzen bewusst sein. Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben, wird unmöglich. Geht man hier nicht ein gewisses Risiko ein? Oder nimmt man diese gerne in Kauf aufgrund des kurzfristigen Preisvorteils? Oder ist diese Option der Gewährleistung gar nicht bewusst, obwohl sie in § 922 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzesbuches steht?
Unter Gewährleistung versteht man das Einstehen müssen des Schuldners oder der Schuldnerin für Mängel, die eine von dem Gläubiger oder der Gläubigerin (z.B. Kunde) angenommene Leistung im Zeitpunkt der Erbringung aufweist. Das gesetzliche Einstehen (=Haftung) bezieht sich auf Sachmängel (z.B. fehlerhafte Ware) und Rechtsmängel (z.B. fehlende Baugenehmigung) bei entgeltlichen Geschäften (käuflicher Erwerb). „Das Gewährleistungsrecht regelt also die Folgen mangelhafter Erfüllung und Leistung. Die Vertragspartner sind gesetzlich dazu verpflichtet, vereinbarte Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen“, wird auch im qualityaustria Lehrgang Integrierte Managementsysteme IMS gelehrt. Mängel an unbeweglichen Sachen (z.B. an Gebäuden) müssen binnen drei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Mängel an beweglichen Sachen (z.B. Auto) müssen binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.
Und besuchen Sie dien Chance Hochbau.
Viel Erfolg mit Qualität!
Axel Dick
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