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Freiwillig dual

Der Weg zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie darf keine Einbahnstraße sein.

In Österreich besteht in Fragen des nachhaltigen Bauens generell und in Angelegenheiten des Wohnbaus speziell das Problem, dass es so gut wie keine abgestimmten Strategien zwischen Bund und Ländern gibt.

Vor diesem Hintergrund war es ein großer Erfolg dass sich Bund und Länder Mitte 2009 in einer Vereinbarung gem. Art 15a B-VG über »Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen« unter anderem auf gemeinsame energetische Mindestanforderungen bei der Wohn­bauförderung geeinigt haben.

Eine Novelle dieser Vereinbarung ist längst überfällig, weil sie das beste Instrument zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wäre. Da die Geltungsdauer der Vereinbarung an den Finanzausgleich gebunden ist und dieser bis 2016 verlängert wurde, besteht derzeit seitens der Länder keine Bereitschaft, über eine Novelle der Vereinbarung separat zu verhandeln.

Der Weg führt über Zwischenziele
Österreich muss seit 9. Juli 2013 die Verpflichtungen aus der EU-Gebäuderichtlinie auf alle Gebäude anwenden. Dazu hat das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) den sogenannten »nationalen Plan« entwickelt.

Dieser Stufenplan für das Erreichen des Niedrigstenergiehausstandards bis 2020 definiert kostenoptimale Niveaus für Neubau und Sanierung von Wohngebäuden. Der 2020er-Standard soll durch Zwischenziele erreicht werden, die über kostenoptimale Parameter beim Heizwärmebedarf (HWB) bzw. beim Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) festgelegt werden. Dieser Plan des OIB ist bisher weder über Landesgesetze noch über eine Bund-/Ländervereinbarung umgesetzt worden, weshalb Österreich bei Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie bis heute säumig ist.

Flexibilität gefordert
Der Fachverband Steine-Keramik appelliert an die Länder auch ohne Novelle der Art. 15a B-VG Vereinbarung, in den Wohnbauförderungsbestimmungen den dualen Weg – Anforderungsnachweis über den HWB oder über fGEE – zuzulassen, weil:

- der Heizwärmebedarf (HWB) nur einen Teilbereich des Endenergiebedarfs (EEB) beschreibt und dieser schon bei den heutigen Anforderungswerten sehr deutlich unter 50 % desgesamten Energiebedarfs liegt;
- nur über den fGEE das volle Effizienz-Potenzial von Warmwasser-, Heiztechnik- und Haushaltsenergiebedarf bzw. der Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt werden kann.

Wer sich dieser Argumentation weiter verschließt, dem sei ein Blick in die EU-Gebäude-Richtlinie geraten. Denn genau dort wird das Kriterium Gesamtenergieeffizienz gefordert!

 

Wichtiger Schlag gegen die Baumafia
Erdäpfel und Kraut, oder wie es neuerdings heißt: ...

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