Da es für Abfälle aus Mineralwolle keine eigenen Schlüsselnummern für die Entsorgung gibt, werden diese bislang unglücklicherweise unter derselben Schlüsselnummer wie Asbest geführt. Dieselben bzw. ähnliche Fasereigenschaften gaben scheinbar in den 1960ern den Ausschlag dafür und seit dem Inkrafttreten der Recycling-Baustoffverordnung müssen Mineralwollabfälle aufwendig und vor allem teuer entsorgt werden. Das macht die Situation für das Naturprodukt Mineralwolle keineswegs einfacher.
Um einen Ausweg zu finden, wurden wissenschaftliche Expertisen eingeholt, um das Gesundheitsgefährdungspotenzial zu überprüfen. Ergebnis: Schon seit dem Jahr 2000 konnte durch Mineralwollfasern kein Gefährdungspotenzial für Leib und Leben nachgewiesen werden. Die Faserlänge ist dennoch ident mit jener von Asbest. Die Industrie hat daher ihre Produktionsprozesse umgestellt und so z.B. die Faserlänge verändert, um aus dem Asbestvergleich herauszukommen. Dennoch hat die Branche ein veritables Entsorgungsproblem. Denn die Abfallbehandlung unterscheidet nicht nach Produkten alter Faserlänge und Produkten neuer Faserlänge. Nach dem Motto »Mineralwolle ist Mineralwolle« gilt für alle hinsichtlich Abfallbehandlung bei der Entsorgung dasselbe.
Und selbst wenn es in der neuen Abfallverzeichnisverordnung nun die lang ersehnte eigene Schlüsselnummer geben soll, sind Mineralwolleabfälle extrem aufwendig als »konfektioniert« zu entsorgen. Konfektioniert bedeutet dabei, dass die Abfälle so zu verpacken sind, dass ein Austritt von Fasern unmöglich ist. Von zementgebunden bis thermisch behandelt und vakuumisiert ist vieles im Gespräch. Alles Vorgänge, die die Entsorgung massiv verteuern. Und das, obwohl die Wissenschaft seit langem bestätigt, dass selbst von Produkten mit der alten Faserlänge keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.
Kleinmengenlösung gefragt
Die Lösung liegt auf der Hand. Eine Kleinmengenlösung, wie für andere Bauprodukte längst Usus, wäre ein wichtiger Schritt. Ebenso das Einbringen der Mineralwolleabfälle in derselben Form wie andere »staubende« Produkte. Beides setzt natürlich eine eigene Schlüsselnummer für alte und neue Mineralwolleabfälle voraus.
Bürokratische Hürden beseitigen
Es wäre schade, einem Naturprodukt deshalb den Marktzugang zu erschweren, weil es aufgrund der Festlegungen aus den 1960ern »eben so ist«. Das hilft weder dem Klima, das dringend die thermische Sanierung des Gebäudebestands mit u.a. mineralischen Dämmstoffen braucht, noch reduziert es ein mögliches Gefährdungspotenzial. Das gibt es nämlich gemäß den wissenschaftlichen Expertisen schlichtweg nicht. Der Klimaschutz hat sich mehr verdient, insofern sollte man vielleicht doch die eine oder andere bürokratische Hürde beseitigen.
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