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Lohn- und Sozialdumping keine Chance geben

Das Sozialministerium setzt den nächsten Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Das Sozialministerium setzt den nächsten Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.

Ministerrat beschließt Vorlage von BM Hundstorfer und setzt nächsten Schritt für fairen Wettbewerb. Auch die Bauwirtschaft trägt die Novelle mit. Seriöse Firmen müssen keine Angst haben.

Der Ministerrat gibt grünes Licht für schärfere Maßnahmen bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. Dieses Bekenntnis zu regionalen Firmen mit deren Beschäftigten begrüßt die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und freut sich über den Beitrag für einen fairen Wettbewerb in Österreich.


Wie bekannt, häufen sich die Negativmeldungen zu Lohn- und Sozialdumping in den letzten Wochen: 7.500 Scheinanmeldungen in Wien, 513 illegale Bauarbeiter in Tirol und 101 illegale Arbeiter auf einer Baustelle in der Steiermark. Umso wichtiger, dass sich die Regierung auf eine Novelle des LSDB-G geeinigt hat. Diese soll noch im November 2014 im Parlament beschlossen werden und am 1. Jänner 2015 in Kraft treten.

Bau-Holz Chef Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Es ist sehr wichtig, dass seitens der Politik Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt werden. Ich freue mich, dass dadurch langjährige Forderungen der Gewerkschaft Bau-Holz und unserer Sozialpartner-Initiative ‘Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze‘ aufgenommen wurden. Damit gibt es ein klares Bekenntnis zu regionalen Firmen und Beschäftigten sowie Wertschöpfung.

Die wesentlichen Maßnahmen der Novelle aus Sicht der GBH sind: Höhere Verwaltungsstrafen und die Einbeziehung aller Entgeltbestandteile - wie Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Gefahren- oder Nachtarbeits-sowie Überstundenzulagen – bei der Lohnkontrolle durch die Kontrollorgane. Positiv ist auch, dass die Verwaltungsbehörden bei zu erwartenden Vollstreckungsschwierigkeiten einen vorläufigen Zahlungsstopp der Auftraggeber gegenüber den Auftragnehmern verhängen dürfen.  

Wirtschaft unterstützt das Gesetz
Auch seitens der Bauwirtschaft wird die Novelle mitgetragen. "Der ursprüngliche Begutachtungsentwurf war an die Anwendung des BUAG geknüpft und hätte somit ausschließlich Baufirmen betroffen. Wir haben beim Sozialministerium interveniert und sind dort auf offene Ohren gestoßen. Herausgekommen ist letztendlich ein Gesetz, das zwar Verschärfungen bringt, vor dem sich aber seriöse Betriebe nicht fürchten müssen. Mein Dank gilt daher allen Verhandlern – auch und gerade jenen der Arbeitnehmerseite und des Ministeriums. Sie alle haben letztendlich eine Regelung ermöglicht, die wichtige Anliegen der Wirtschaft berücksichtigt und in erster Linie gegen Scheinfirmen wirkt", sagt Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel.

Last modified onMontag, 27 Oktober 2014 12:24
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