Wohnbauförderung - wohin die Gelder fließen
- Written by Mag. Bernd Affenzeller
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»Leistbares Wohnen« war ohne Zweifel das dominante Thema im Nationalratswahlkampf 2013. Ein wesentlicher Mosaikstein zur dauerhaften Sicherstellung der Leistbarkeit ist die Wohnbauförderung. Um zu zeigen, wie gut oder schlecht die Wohnbaufördertöpfe gefüllt sind und wohin dieses Geld fließt, hat der Bau & Immobilien Report einen Fragebogen an die Wohnbaulandesräte aller Länder verschickt.
Die Ergebnisse der Rundfrage zum Einsatz der Wohnbaufördergelder finden Sie im E-Paper des Bau & Immobilien Report auf den Seiten 20 und 21 (Link).
Eine weitere Frage an die Wohnbaulandesräte lautete: Wird Ihr Bundesland der Wiedereinführung der Zweckbindung im Zuge des nächsten Finanzausgleichs zustimmen?
Niederösterreich
Wolfgang Sobotka (ÖVP): Verteilschlüssel muss geändert werden
»Niederösterreich erhielt in der letzten Periode jährlich 299 Mio. Euro Zweckzuschussmittel und hat diesen Betrag aus Landesmitteln jeweils um weitere 150 bis 300 Mio. Euro aufgestockt. Diese Gelder wurden und werden ausschließlich für den geförderten Wohnbau eingesetzt, um das soziale Grundbedürfnis der NiederösterreicherInnen nach einer ordentlichen Wohnung erfüllen zu können. Die Zweckzuschussmittel sind nicht nach der Volkszahl, sondern aufgrund der großen Bombenschäden, die Wien zu tragen hatte, ungleich verteilt worden, sodass Wien 26,1 % und Niederösterreich nur 16,8 % erhält. Die Volkszahl wäre für Wien allerdings 20,5 % und für Niederösterreich 19,2 %. Niederösterreich kann einer Zweckwidmung dann zustimmen, wenn der alte Verteilungsschlüssel, der heute keine inhaltliche Relevanz mehr hat, aufgehoben wird und die Mittel stattdessen gerechterweise nach der Volkszahl aufgeteilt werden.«
Kärnten
Gaby Schaunig (SPÖ): Werden uns der Zweckbindung nicht verschließen
»Haushalte mit geringem Einkommen sind von der zunehmenden Verteuerung der Mieten und den steigenden Wohnungskosten extrem belastet. Um Wohnen in zentralen Lagen wieder erschwinglich und leistbar zu machen, wurde eine Wohnbauoffensive gestartet, die 1800 geförderte Mietwohnungen in den nächsten drei Jahren bringen soll. In Kärnten wurde die Dotierung des Wohnbaubudgets auch nach Wegfall der Zweckwidmung der Wohnbauförderung annähernd gleich belassen. Sollte die Zweckbindung der Wohnbauförderung wieder eingeführt werden, wird sich Kärnten diesen Bestrebungen im Zuge der nächsten Finanzausgleichs nicht verschließen.«
Vorarlberg
Karlheinz Rüdisser (ÖVP): Zweckbindung nicht notwendig
»Mit Erlassung des FAG 2008 wurden die meisten Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden in Ertragsanteile ohne Zweckbindung umgewandelt. In Vorarlberg werden die früher zweckgebundenen Mittel für die Wohnbauförderung zur Gänze für Wohnbauförderungsagenden eingesetzt. Aus Sicht des Landes Vorarlberg ist die Wiedereinführung der Zweckbindung daher nicht notwendig. Allerdings unterstützt Vorarlberg den Beschluss der LandeswohnbaureferentInnenkonferenz vom Oktober 2013. Um längerfristig die Finanzierung der Wohnbauförderung sicherzustellen, erachtet die LandeswohnbaureferentInnenkonferenz eine Wiedereinführung eines Zweckzuschusses für den geförderten Wohnbau insofern als nützlich, als sich die Zweckbindung auf den jährlichen Zuschuss bezieht.«
Wien
Michael Ludwig (SPÖ): Kein Gegner der Zweckbindung
»Die Stadt Wien ist kein Gegner der Wiedereinführung der Zweckbindung bei der Wohnbauförderung. Bei den Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich wird jedenfalls auch die Verwendbarkeit der Wohnbauförderungsmittel für Infrastrukturmaßnahmen im weiteren Sinne zu berücksichtigen sein. Eine Rückkehr zur Zweckwidmung hätte allerdings für Wien keine Auswirkungen, da die Stadt die Wohnbaufördergelder ausschließlich für den Bereich des Wohnens – also Neubau, Sanierung und die Direktunterstützung von Mieterinnen und Mietern – eingesetzt hat. Zu den Mitteln, die die Stadt Wien als Wohnbauförderungsmittel aus den gemeinsamen Ertragsanteilen von Bund und Ländern erhält, legte und legt die Stadt Wien zwischen 80 und 160 Millionen Euro noch einmal zusätzlich drauf. Wien forcierte den Wohnbau insbesondere auch in Jahren der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Projekte mit durchschnittlich rund 6.700 Wohnungen wurden in den vergangenen Jahren jährlich durch Förderungen und Initiativen der Stadt Wien auf Schiene gebracht.«
Steiermark
Johann Seitinger (ÖVP): Geld muss in den Neubau fließen
»Ich bin sehr für die Wiedereinführung der Zweckbindung. Dies macht allerdings nur dann Sinn, wenn dieses Geld zur Förderung von Neubauten verwendet werden muss, und nicht um lediglich Schulden und Altlasten zu bedienen. Wenn wir das schaffen, kann sie ein Gewinn für einen starken Wohnbau sein.«
Salzburg
Hans Mayr (Team Stronach): Zweckbindung in Salzburg festgeschrieben
»Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die Zweckbindung auf bundesgesetzlicher Ebene abgeschafft wurde, in Salzburg jedoch diese Zweckbindung nach wie vor im § 2 b Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 idgF festgeschrieben ist. In Salzburg ist ebenso die Verwendung der Bundesmittel durch die Festlegung im Wohnbauförderungsgesetz, dass rund 112,6 Mio Euro in den Wohnbau fließen, auf Ebene des Landesrechtes abgesichert.
Ich persönlich halte diese Zweckbindung für notwendig und sinnvoll, weil dadurch nicht nur eine positive Auswirkungen auf den Wohnbau gegeben ist, sondern auch konjunkturfördernde Maßnahmen in Richtung der Bauwirtschaft damit verbunden sind. Ob Salzburg im Zuge des nächsten Finanzausgleichs der Wiedereinführung der Zweckbindung zustimmen wird, fällt aber leider nicht in meine Zuständigkeit.«
Oberösterreich
Manfred Haimbuchner (FPÖ): Haben eine De-facto-Zweckbindung
»Grundsätzlich haben wir in Oberösterreich eine De-facto-Zweckbindung der Wohnbaumittel. Jeder Cent, der vom Bund überwiesen wird, fließt in das Wohnbaubudget, das hat mir Finanzreferent Landeshauptmann Pühringer zugesichert. Diffiziler ist schon die Frage, was alles zu Wohnbau zählt: Wenn Wohnbeihilfe, energetische Maßnahmen und die Mittel zur Wohnumfeldgestaltung von den eigentlich zuständigen Ressorts übernommen werden würden, hätten wir im Wohnbau um einige Millionen mehr für den Neubau zur Verfügung. Aus meiner Sicht spricht also nichts gegen die Zustimmung zur Zweckbindung, an der Situation in Oberösterreich würde dies aber nichts ändern.«
Burgenland
Hans Niessl (SPÖ): Zweckbindung nur bei mehr Geld
»Für mich ist das ganz klar: Sobald es mehr Geld gibt, werden wir die Zweckwidmung realisieren. Ich will die Verwendungszwecke auch möglichst weit fassen: Neben sozialem Wohnbau sollte auch der Bau von Schulen, Pflegeheimen und Kindergärten enthalten sein. Jährlich werden in Österreich rund 37.000 Wohneinheiten gebaut – gebraucht würden aber 55.000 Einheiten. Um die Verknappung des Wohnraumes zu verhindern, ist die Zweckbindung ein entscheidender Faktor. Wie die Wohnbauförderung zwischen Neubau und Renovierung aufgeteilt werden soll, sollen aber weiterhin die Länder bestimmen. Wichtig ist nur, dass das Geld in den Wohnbau oder in dafür nötige Umfeldinvestitionen fließt. Im Burgenland gibt es weiterhin kontinuierlich 122 Millionen Euro für die Wohnbauförderung mit Schwerpunkt ›Junges Wohnen‹ und Pflegeheime.«
Tirol
Johannes Tratter (ÖVP): Zweckbindung ist zu begrüßen
»Dieses wichtige Anliegen wurde zuletzt bei der Konferenz der WohnbauförderungsreferentInnen, die im Oktober 2013 in der Steiermark stattfand, behandelt. Es ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen, dass sich bei dieser Zusammenkunft alle Bundesländer zur langfristigen Absicherung der Wohnbauförderung bekannt haben und für die Wiedereinführung der Zweckbindung und für eine Valorisierung von Bundesmitteln eingetreten sind. Ein wichtiges Signal also für die Finanzreferenten bei deren künftigen Verhandlungen zum Finanzausgleich! Grundsätzlich möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass das Land Tirol schon bislang über die Bundesmittel hinaus zusätzliche Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt hat, um baureife Projekte ohne Wartezeit umsetzen zu können.«