Menu
A+ A A-

Bestbieterprinzip auf Schiene

August Wöginger, Hans-Werner Frömmel, Erich Foglar, Gabriele Tamandl, Christoph Leitl und Josef Muchitsch August Wöginger, Hans-Werner Frömmel, Erich Foglar, Gabriele Tamandl, Christoph Leitl und Josef Muchitsch Parlamentsdirektion Mike Ranz

Expertendiskussion im Parlament über faire Vergaben: Österreichkatalog sichert Arbeitsplätze. 

Eine Experten-Diskussion im Parlament ist der nächste Erfolg der Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“. Dabei diskutierten Vergabeexperten mit Sozialpartnern, Vertretern der Bundesregierung sowie Parlamentsklubs über Maßnahmen für faire Vergaben bei öffentlichen Ausschreibungen. Noch heuer soll das Bundesvergabegesetz evaluiert und das Bestbieterprinzip EU-konform gesetzlich klar geregelt werden, damit es zukünftig nur mehr Faire Vergaben in Österreich gibt.

Anlässlich einer Diskussion mit 300 Vergabeexperten fordern die Sozialpartner eindeutige gesetzliche Regelungen für ein Bestbieterprinzip im Bundesvergabegesetz. Nicht der Billigste, sondern der Beste muss wieder eine Chance auf öffentliche Aufträge haben. Nur so können regionale Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden und die Wertschöpfung in Österreich bleiben.


Klare Position dazu bezogen unter anderem Nationalratspräsidentin Doris Bures, SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder, ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka, Sozialminister Rudolf Hundstorfer, Staatssekretär Harald Mahrer, WKO-Präsident Christoph Leitl, ÖGB-Präsident Erich Foglar, SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch, ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger und Bau-Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel.

Auf Expertenebene präsentierte Gottfried Haber von der Donau-Universität Krems eine Studie, welche den langfristig höheren wirtschaftlichen Nutzen des Bestbieterprinzips veranschaulicht und die Vorteile des Bestbieterprinzips belegt.  

 
Stephan Heid und Martin Schiefer von der Kanzlei Heid Schiefer Rechtsanwälte stellen bei ihren Präsentationen klar, was die derzeitigen und zukünftigen rechtlichen Möglichkeiten und notwendigen gesetzlichen Änderungen für Vergaben nach dem Bestbieterprinzip sind. „Im Bereich der Subunternehmer-Definition besteht dringender Handlungsbedarf. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, für geordnete Verhältnisse zu sorgen“, nennt Martin Schiefer ein Beispiel des präsentierten – auf zahlreichen Expertengesprächen basierenden und von Heid Schiefer Rechtsanwälte formulierten – Österreichkatalog, der entsprechende beispielhafte Muster-Ausschreibungs- und Vertragsbestimmungen enthält und die Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Vergabe öffentlicher Bauleistungen verstärken soll (online unter www.faire-vergaben.at).

 
„Ich freue mich, dass das österreichische Parlament unserer ‚Faire Vergaben‘-Initiative eine so eindrucksvolle Plattform für unsere Anliegen geboten hat. Das zeigt Wertschätzung, aber auch Interesse und das Wollen, in dieser Problematik Verbesserungen herbeizuführen“, so Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel, Mitbegründer der Initiative, in seiner Abschlussrede. „Die Weichen für den Übergang vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip sind somit gestellt. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, das Signal ‚freie Fahrt‘ zu geben.“

 
„Ich bleibe dabei, die steigende Arbeitslosigkeit ist ‚hausgemacht’! Bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben ist eine ‚Unsitte’ eingekehrt. Dubiose Firmen mit unterentlohntem Fremdpersonal und Scheinselbstständigkeit vernichten unsere regionalen Arbeitsplätze. Öffentliche Aufträge müssen zukünftig rechtskonform bei unseren Beschäftigten in Österreich ankommen. Nur die Politik kann dazu klare gesetzliche Voraussetzungen schaffen. Unsere Beschäftigten verdienen Arbeitsplatzsicherheit und faire Einkommen für faire Leistungen. Überall, wo ein Steuer-Euro reinfließt, muss regionale Wertschöpfung rauskommen”, fordert SPÖ-Sozialsprecher und GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch.

 
Hintergrund zur Initiative:

Der Wettbewerb in Österreich wird immer schärfer. Unterpreisige Anbieter nehmen seriösen Firmen Aufträge weg und vernichten regionale Arbeitsplätze. Bei den Lohnnebenkosten gibt es selbst bei legalen Entsendungen  ausländischer Arbeitskräfte Wettbewerbsvorteile. Öffentliche ausschreibende Stellen nehmen Vergaben bzw. Subvergaben an „dubiose” Firmen in Kauf, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt sowie Lohn- und Sozialdumping begünstigt.

Um wieder für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, gründeten drei Fachgewerkschaften und zwölf Bundesinnungen die Initiative „Faire Vergaben“. Am 15. April 2014 trat die Initiative erstmals an die Öffentlichkeit. Ihr Forderungskatalog enthält zahlreiche Maßnahmen für einen fairen Wettbewerb.

Seitdem fanden zahlreiche Gespräche und Vergabegipfel auf den verschiedensten politischen Ebenen und mit ausschreibenden Stellen in ganz Österreich statt.

 

back to top