Maßnahmen am Arbeitsmarkt: Beihilfen für COVID-19-Kurzarbeit
- Published in Wirtschaft & Politik
- Written by Mag. Bernd Affenzeller
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Mit der Nutzung der COVID-19-Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Normalarbeitszeit und Kosten für Arbeitnehmergehälter zunächst für 3 Monate senken und somit an die Corona-bedingt veränderte Auftrags- und Ertragslage anpassen. Sollte die Krise länger dauern, ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate möglich. Das neu geschaffene Modell soll für die meisten Unternehmen zugänglich sein, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, unabhängig von Größe und Branche und erfasst sowohl Arbeiter als auch Angestellte sowie Lehrlinge. Auch Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine sowie ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen erfasst werden. Die rechtlichen Details zur Maßnahme der Regierung erklärt Nicolaus Mels-Colloredo, Partner bei PHH Rechtsanwälte und Experte für Arbeitsrecht (www.phh.at), in einem Gastkommentar.