Wettbewerb fehlt
- Written by Redaktion_Report
- font size decrease font size increase font size
E-Control-Boss Boltz heizt den Energieversorgern wieder ein.
»Seit zwei Quartalen sehen wir eine Senkung des Verbraucherpreisindexes. Seit dem 4. Quartal 2008 sind die Großhandelspreise für Erdgas gesunken, doch sie wurden im ersten Halbjahr 2009 und nicht ausreichend an die Kunden weitergegeben!« Die E-Control muss wieder einmal Österreichs Energiewirtschaft schelten. Sowohl beim Gas als auch bei Strom funktioniere der Wettbewerb in Österreich noch immer nicht, musste E-Control-Geschäftsführer Walter Boltz auch acht Jahre nach Beginn der Energieliberalisierung feststellen. Vor allem die Industriekunden seien unzufrieden über fehlende Wettbewerbsmöglichkeiten, meint Boltz. Für die Industrie hätten sich dadurch im Jahr 2008 die Strompreise um 12 % und die Gaspreise um 7 % erhöht, hat die E-Control herausgefunden. Im Strombereich sei Österreich damit das Land mit dem höchsten Industriepreis. »Dadurch verliert Österreich seine Wettbewerbsfähigkeit«, warnte Boltz.
Erdgas gibt es derzeit mehr als genug. Die Speicher sind voll, die Nachfrage sinkt, am Spotmarkt gibt es Gas heute um weniger als 300 Euro. Das könnten vor allem Großkunden ausnützen. Aber die Industrie müsse noch lernen, auf ein solches Überangebot zu reagieren. Der Druck auf Gasversorger, auch laufende Verträge zu ändern, werde steigen, glaubt Boltz.
Beim Strommarkt rätselt der Regulator über die großen Margen für die EVUs, vor allem über deren wahre Höhe. Boltz hegt den Verdacht, dass die Versorger entweder den Ökostromzuschlag zu hoch ansetzen – dann würden die von ihnen angegebenen Einkaufspreise den Tatsachen entsprechen. Oder die Höhe der Zuschläge stimmt, dann müssten die Einkaufspreise niedriger sein als angegeben – und die Gewinnspannen der Versorger dementsprechend höher. Das Preissenkungspotenzial bei Gas sieht die E-Control bei 10 %,
bei Strom zwischen 5 und 10 %. In Wien liege diese Spanne beim Strom sogar bei 16 %, bei Gas bei 12 %. »Das Risiko, zum falschen Zeitpunkt zu teuer eingekauft zu haben, kann nicht auf den Endkunden abgewälzt werden«, widerspricht Boltz den Argumenten der E-Wirtschaft, die bei Vertragsabschluss geltenden Preise zeitverzögert weitergeben zu müssen.