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Axel Dick & Qualität

Projektleiter, Autor diverser Studien, Fachartikel und Kommentare
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Evaluierung psychischer Belastungen nun gefordert

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetztes (AschG) am 01. Jänner 2013, müssen die Unternehmen die psychischen Belastungen evaluieren.

Das Ziel der Novelle des ASchG ist ua die Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchung am Arbeitsplatz führen können. Es soll einerseits auch die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention psychischer Belastungen unterstrichen werden. Arbeitgeber müssen beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen gezielt verbessern. Die Schritte zur Arbeitsplatzevaluierung sehen wie folgt aus:

  • Planung durchführen und Aktionsplan (Prozessschritte, Beteiligte, Zeitraum) festlegen
  • Belastungen ermitteln und beurteilen
  • Maßnahmen ableiten und festlegen
  • Maßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit überprüfen
  • Dokumentation erstellen

Die untenstehende Auflistung zeigt die grundlegenden Dimensionen arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können. Die Auflistung basiert auf Veröffentlichungen und Informationen des Arbeitsinspektorates in Österreich. Der Leitfaden der Arbeitsinspektorate für die Bewertung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen basiert auf diesen Dimensionen. Diese Dimensionen sind geeignet, die Basis für eine Arbeitsplatzevaluierung der psychischen Belastungen zu bilden. Es kann durchaus sein, dass eine spezifische Fehlbelastung in mehr als eine Kategorie passen könnte.

Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten

  • Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten
  • Geistige Belastungen
  • Emotionale Belastungen
  • Qualifikationsprobleme

 

Organisationsklima

  • Mangelhafte Zusammenarbeit (quantitativ)
  • Mangelnde Zusammenarbeit (qualitativ)
  • Informationsmängel
  • Fehlender Handlungsspielraum

 

Arbeitsumgebung

  • Klimatische Belastungen
  • Akustische Belastung
  • Visuelle Belastungen
  • Platz/Fläche unzureichend
  • Ausstattung/Arbeitsmittel unzureichend
  • Belastung Gefahr

 

Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation

  • Ungenügend gestalterische Arbeitsprozesse
  • Orientierungsmängel
  • Störungen bzw. Unterbrechungen
  • Belastende Arbeitszeitgestaltung
  • Belastende Arbeitsmenge

 

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) - Betonung der Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz

§ 2 Abs. 7: „Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind auch arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen, zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen.

§ 2 Abs. 7a Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen.

§ 4 Abs. 5 Eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung im Sinne des Abs. 4 hat insbesondere zu erfolgen:
1. nach Unfällen
2. bei Auftreten von Erkrankungen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie arbeitsbedingt sind
2a. nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung
3. bei sonstigen Umständen oder Ereignissen, die auf eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer schließen lassen
4. bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren
5. bei neuen Erkenntnissen im Sinne des § 3 Abs. 2 und
6. auf begründetes Verlangen des Arbeitsinspektorates

In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu beobachten. Psychische Belastungen verursachen nicht nur psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magen-, Darmerkrankungen, Schlafstörungen, Diabetes etc. Immer mehr Personen müssen infolge psychischer Fehlbeanspruchungen die Frühpension antreten.

 

Die Ursachen arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchungen sind häufig:

  • widersprüchliche Arbeitsaufgaben
  • Arbeitsverdichtung, unangemessene Zeit- und Terminvorgaben, ständige Erreichbarkeit
  • unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge Informationsmangel oder –überflutung
  • knappe Personalbemessung
  • Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit
  • häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust
  • fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten
  • isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten, fehlende Unterstützung durch Vorgesetzte.

 

Viel Erfolg mit Qualität wünscht

Axel Dick, Quality Austria

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