Die nachfolgenden Erläuterungen stellen eine allgemeine Beschreibung der aktuellen steuerlichen Situation dar. Eine genaue, personenbezogene, Auskunft kann und darf nur ein Steuerberater geben. Alle Hinweise auf Formulare und Eintragungsfelder beruhen auf dem E1kv-Formular für das Jahr 2013.
Viele Besitzer von Aktienfonds in Auslandsdepots haben bisher ihre Gewinne nicht im Rahmen einer Einkommenssteuerveranlagung an das Finanzamt gemeldet. Sie waren der Meinung, dass unser Finanzamt nichts davon mitbekommt. Und bislang stimmte das auch (von Sonderfällen einmal abgesehen). Damit ist demnächst Schluss! Es gibt Abkommen zwischen den verschiedenen Ländern, die eine Auskunftsmöglichkeit (im Amtshilfeverfahren) für den heimischen Fiskus bieten. Somit werden ausländische Depotinhalte der heimischen Finanz bekannt.
Details siehe hier: http://diepresse.com/home/geld/1504682/Fur-steuerschonende-Auslandskonten-wird-es-eng
Einige Fondsgesellschaften in Lichtenstein verlangen von den Kunden bereits eine Einwilligung in die automatische Datenübermittlung. Ohne diese kann kein Depot eröffnet werden. Luxemburger Fondsgesellschaften tun dies bisher noch nicht, aber auch hier wird es nicht mehr lange dauern.
Was nun?
Am Besten ist es, ab sofort steuerehrlich zu sein und die sogenannten "auschüttungsgleichen Erträge" in die Einkommenssteuererklärung aufnehmen. Wenn man ganz sicher vor einem Finanzstrafverfahren sein will, dann sollte man auch die Gewinne der letzten Jahre in Form einer Selbstanzeige einmelden. Dann wird (meist) nur die "normale" Steuer fällig und keine Finanzstrafe.
Diese Besteuerung gilt nur für Fondsanteile die NACH dem 1.1.2011 erworben wurden. Also sollte man zumindest noch für 2011 die Meldung nachholen. Auch hier kann nur der Steuerberater darüber Auskunft geben, in welcher Form die Meldung zu erfolgen hat.
Und funktioniert die Berechnung?
Von der österreichischen Kontrollbank wird eine Website bereitgestellt (www.proweb.at), die für sämtliche Fonds die Berechnungszahlen ausweist. Man muss die Anzahl der Fondsanteile zum jeweiligen Stichtag wissen (Kontoauszug der Fondsgesellschaft) und diese mit den auf der Website angezeigten Faktoren multiplizieren. Die Ergebnisse sind dann mittels Formular E1kv (erhältlich auf www.bmf.g.vat) unter der Kennnummer 937 in das Formular einzutragen.
Sollte die Fondsgesellschaft bereits Quellensteuer abgeführt haben, so kann diese in Abzug gebracht werden (unter Nummer 900). EU-Quellensteuer wird nur für Anleihefonds im Falle eines Verkaufs eingehoben.
Gewinne und Verluste gegenrechnen
Gewinne können Verlusten gegengerechnet werden. Verluste muss man allerdings realisieren (durch Verkauf der Anteile im gleichen Kalenderjahr).
Weiters kann man beim Verkauf von Anteilen die bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge vom Gewinn abziehen. Das Ergebnis wird unter "Überschüsse", Nummer 865 eingetragen.
Wer mit einer Tabellenkalkulation umgehen kann, kann sich das Leben sehr erleichtern und ist für die Folgejahre bereits gut gerüstet.
Auf Wunsch kann ich Ihnen ein Dokument mit einer ausführlichen Beschreibung der Vorgehensweise zukommen lassen.
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