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Potentiale der Auftraggeber-Informations-Anforderungen (“AIA”) bei BIM-Projekten

Die AIA spielen im Zuge von BIM-Projekten eine zentrale Rolle. Sie definieren die inhaltlichen Vorgaben an die digitale Abwicklung, ohne dabei Details vorzugeben. Die Herausforderung bei der Verfassung und Verhandlung liegt – wie so oft im Leben – darin, die richtige Balance zu finden. Einerseits zwischen zu unspezifischen Vorgaben und einem zu hohen Detailierungsgrad. Andererseits zwischen den Interessen der BIM-Akteure (Auftraggeber, Auftragnehmer, Generalplaner, ausführende Professionisten).

In diesem Artikel werden jene Punkte, die AIA (möglichst ausgewogen) regeln sollten kurz beschrieben:

  • Definition der BIM-Anwendungsfälle
  • Regelungen zum CDE (Common Data Environment)
  • Die Qualität der digitalen Liefergegenstände (Modelstruktur, Modelinhalte)
  • Organisation und Rollen
  • Projektmanagement
  • Abnahme der Qualitätssicherung
  • Software-Infrastruktur
  • Wahrung von Urheberrechten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und Datenschutz
  • Versicherung
  • Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss

Das übergeordnete Ziel ist dabei: Die Potential der AIA bestmöglich nutzen, wobei der Vertrag niemals einen Selbstzweck verfolgen darf. Der Projekterfolg muss stets im Fokus stehen.

Definition der BIM-Anwendungsfälle

Eine Definition der BIM-Anwendungsfälle ist wichtig, um die Leistungserwartungen abzugrenzen. Dies wiederum ist wichtig für Fragen des Honoraranspruches und der Haftung. Es ist essentiell, dass der Auftragnehmer Klarheit darüber hat, was von ihm erwartet wird. Typische BIM-Anwendungsfälle sind:

  • Visualisierung
  • Bemessung und Nachweisführung
  • Fortschrittskontrolle und Planung
  • Planungsfreigabe
  • Baufortschrittskontrolle
  • Mängelmanagement
  • Nutzung für Betrieb und Erhaltung (CAFM)

Das Common Data Environment (“CDE”)

In der Regel stellt der Auftraggeber das CDE zur Verfügung. Dabei handelt es sich um jene Plattform, in welche sämtliche beteiligten BIM-Akteure ihre Daten einspielen. Beim CDE ist insbesondere darauf zu achten, dass dieses eine hohe Interoperabilität aufweist. Das bedeutet, dass die Plattform mit verschiedenen Software-Produkten kompatibel ist.

Die Qualität der digitalen Liefergegenstände

Bei der Qualität der digitalen Liefergegenstände (Daten, Pläne, Skizzen, Objekt-Informationen) ist das Augenmerk auf die Vollständigkeit, Redundanzfreiheit, Widerspruchsfreiheit und Einheitlichkeit der geometrischen und semantischen Informationen zu legen.

Abnahme und Qualitätssicherung

Der Abnahme und Qualitätssicherung der digitalen Liefergegenstände ist naturgemäß eine hohe Bedeutung beizumessen. Sie ist die letzte Bastion, um etwaige Fehler in den digitalen Liefergegenständen zu vermeiden. Dabei sollte unter anderem auf die Interoperabilität, die erforderlichen Ausarbeitungsgrade und eine Kollisionsfreiheit geachtet werden.

Organisation und Rollen

Sowohl auf der Seite des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers sollte Personen definiert werden, die als BIM-Koordinatoren oder BIM-Manager agieren. Auch hier gilt: Klarheit ist Trumpf. Die Erwartungshaltung an diese Personen muss eindeutig definiert sein.

Projektmanagement

Beim Projektmanagement ist darauf zu achten, dass dieses den Charakteristika von BIM Genüge tut. Diese Merkmale sind: Transparenz, Kollaboration, Agilität, Kommunikation und Gemeinschaftlichkeit. Diese müssen im Projektmanagement entsprechend zum Ausdruck kommen.

Software-Infrastruktur

Die BIM-Akteure müssen sich auf die von ihnen eingesetzte Software verlassen können. Dabei sind technische (Interoperabilität, Back-Up-Management, Wartung, Detailtiefe, Help-Desk) als auch rechtliche Aspekte (Lizenzrechte, Urheberrechte, Datenschutz, Daten-Portabilität) vor deren Einsatz sorgfältig zu prüfen.

Siehe dazuBIM: Haftung für Softwarefehler

Wahrung von Urheberrechten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und Datenschutz

Umfragen zu Folge, bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Einsatz von BIM. Diese Bedenken können in den Griff bekommen werden! Es bedarf klarer Regeln, wie mit urheberrechtlich geschützten Werken und Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen umzugehen ist. Wichtig ist, dass deren Nutzung regelmäßig auf das konkrete Projekt zeitlich beschränkt ist – es sei denn, es ist etwas anderes gewünscht.

Selbstverständlich müssen auch die Aspekte: Datenschutz und Datensicherheit respektiert werden. In diesem Zusammenhang spielen die sogenannten “TOMs” (technische und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten) ein wichtige Rolle.

Versicherung

Sämtliche BIM-Akteure sollten prüfen, ob die von ihnen erbrachte, BIM-spezifische Leistung, von ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Auch projektspezifische Kollektiv-Versicherungen, welche vom Auftraggeber abgeschlossen wird und an welcher sich die BIM-Parteien aliquot beteiligen, können eine Option darstellen.

Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

Aufgrund der Neuartigkeit und erhöhten Transparenz von BIM ist die Haftungswahrscheinlichkeit erhöht. Diesem Umstand sollte sich auch der Auftraggeber bewusst sein. In einem solchen Umfeld ist es angemessen, das Haftungsrisiko durch entsprechende vertragliche Regelungen zu reduzieren.

Fazit

Neue Herausforderungen bedürfen neuer Herangehensweisen. BIM erfordert vor allem ein Aufbrechen archaischer Glaubenssätze. Wer ausschließlich daran denkt, an die andere Vertragspartei möglichst viele Verpflichtungen und Risiken zu delegieren, nimmt BIM sämtliche Potentiale. Vor allem die AIA sind ein Instrument dazu, die notwendige Ausgewogenheit herzustellen.

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