Die überraschend am 29.6.2015 im Bundesgesetzblatt erlassene Recycling-Baustoffverordnung ist nicht nach jedermanns Geschmack. Am wenigsten wird sie der Zukunft und den nächsten Generationen schmecken.
Die ursprüngliche Absicht, für rezyklierte Gesteinskörnungen das lang ersehnte Abfallende zu bekommen, erwies sich als Bumerang. Anstatt mit dieser Verordnung einen wertvollen Beitrag zu Europas Kreislaufwirtschaftspaket zu leisten, ist die Verwendung von Recyclingmaterial nun stark reglementiert und der Kreislaufwirtschaft alles andere als förderlich.
Während man zu Beginn der Arbeiten an der Verordnung vor allem Rechtssicherheit für den Einbau rezyklierter Gesteinskörnungen aus Hoch- und Tiefbaurestmassen erwartet hat, stellte sich doch recht bald heraus, dass es auch andere Interessenten gibt, denen die Entsorgung von Abfällen unter dem Deckmantel „Recycling« sehr genehm wäre. Sachliche und technische Argumente wurden daraufhin von allen Seiten in die Waagschale geworfen. Unsinnigerweise, wie sich herausstellte, denn die politischen Argumente sollten mehr Gewicht haben.
Völlig unterschiedliche Maßstäbe
Wer genau wissen will, was es heißt, dem politischen Willen einiger gegenüber den sachlichen Argumenten einer Mehrheit nachzugeben, dem sei das Studium der oben genannten Verordnung empfohlen. Anforderungen an Recycling- wie Naturmaterialien, die unerklärlicherweise wesentlich strenger und vielfältiger sind als jene an Stahlwerksschlacken, sind Zeichen dafür, dass die Diskussion auf sachlicher Ebene nichts bringt. Anders ist es wohl kaum zu erklären, dass man für Stahlwerksschlacken plötzlich und ohne wirkliche Begründung die Grenzwerte um ein mehr als 20-Faches anhebt. Vom Kampf mit »gleich langen Spießen« kann spätestens dann wohl nicht mehr die Rede sein.
Gut, verstehen kann man dieses Ansinnen allemal. Wer bringt sein Material nicht gerne in einem Markt unter, um sich so Deponiekosten und Altlastensanierungsbeiträge zu sparen? Nach dem Motto »des einen Leid, des anderen Freud« werden diese Kosten in Zukunft jene bezahlen, die derartige Materialien einbauen werden. Nicht unmittelbar beim Einbau, aber spätestens, wenn man diese Materialien rezyklieren will, denn dann werden sie wieder zu Abfall. Die Steuerzahler der Zukunft werden es bestimmt danken.
Die Diskussionen und Entwicklungen um die Recycling-Baustoffverordnung können höflich nur als kafkaesk bezeichnet werden. Oder welches Attribut finden Sie dafür, wenn man für eine druckfrische Verordnung bereits eine Novelle bis Jahresende ankündigt?
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