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Sonderregelung für Bauwirtschaft

 

\"Aufgeschoben:Den Bausozialpartnern ist es zu verdanken, dass die »Kündigungssteuer« vorerst nicht für die Bauwirtschaft gilt.



Ab 1. Jänner 2013 sind alle Arbeitgeber bei Auflösung eines Dienstverhältnisses verpflichtet,  113 Euro als Beitrag für die Arbeitsmarktpolitik abzuliefern. Auf Initiative der Bausozialpartner wurde beschlossen, dass diese Abgabe für Arbeiter, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, bis 1. Juli 2013 nicht anfällt. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen noch vor Jahresende Kündigungen aussprechen. Im Gegenzug führt die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) einen Pauschalbetrag an das Sozialministerium für Zwecke der Arbeitsmarktpolitik ab.

»Diese Lösung ist praktikabel und unbürokratisch für die Bauwirtschaft. Wir werden die Frist nutzen und konstruktive Verhandlungen führen. Ziel ist es, für die saison- und witterungsabhängige Bauwirtschaft bis zum Sommer eine Sonderlösung zu finden«, erklären die beiden Bausozialpartner Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel und der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz Josef Muchitsch.

Die Bausozialpartner werden im ersten Halbjahr 2013 Verhandlungen starten, die zu einer verbesserten Durchbeschäftigung und zu einer Verringerung der Winterarbeitslosigkeit vor allem bei älteren Bauarbeitern führen sollen.

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