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Steuerzuckerl für KMU

Die Steuerreform ist endlich durch und bringt revolutionäre Neuigkeiten – speziell für Unternehmen. Eine Analyse von Erich Wolf.

Monatelang hat die Koalition verhandelt und an den Details gefeilt. Jetzt liegt endlich das Steuerreformgesetz 2009 auf dem Tisch. Allen Österreichern winkt schon heuer eine deutliche Senkung der Steuerlast. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die geplanten Maßnahmen.

Die neuen Steuertarife
Von EUR 10.060,– auf EUR 11.060,– wird jene Grenze angehoben, ab der Steuern fürs Einkommen bezahlt werden müssen. Dadurch sind ab 2009 folgende Bruttojahreseinkommen steuerfrei gestellt:
> Arbeitnehmer: bis zu EUR 16.870,– (bis 2008: EUR 15.605,–)
> Pensionisten: bis zu EUR 14.944,– (bis 2008: EUR 13.650,–)

Selbstständige zahlen künftig für einen Jahresgewinn von maximal EUR 11.060,– keine Steuern. Der Spitzensteuersatz bleibt bei 50 %, der Fiskus wird aber endlich die Eintrittsschwelle von derzeit EUR 51.000,– auf EUR 60.000,– anheben.
Für Einkommen zwischen EUR 11.000,– und 60.000,– verringern sich die Steuersätze. Ein Spitzenverdiener (EUR 60.000,– und mehr) erspart sich künftig EUR 1.350,– jährlich. Bei niedrigeren Einkommen fällt die Entlastung entsprechend geringer aus.

Was das Reformpaket den KMUs bringt
>13 % Gewinnfreibetrag ab dem Jahr 2010
>Einnahmen-Ausgaben-Rechner können schon jetzt bis zu 10 % ihres Gewinnes steuerfrei stellen, wenn sie in ganz bestimmte Güter oder Wertpapiere investieren. Der Freibetrag ist derzeit mit EUR 100.000,– gedeckelt.
Das aktuelle Steuerreformgesetz hebt nun den Freibetrag ab 2010 von 10 % auf 13 % an. Gleich bleiben soll allerdings die Grenze von EUR 100.000,–. Nahezu revolutionär ist, dass der Fiskus den Gewinnfreibetrag allen einkommensteuerpflichtigen Unternehmen zubilligt – unabhängig von der Rechtsform und der Gewinnermittlungsmethode. Nur indirekt profitieren Kapitalgesellschaften: Ihre Gesellschafter-Geschäftsführer können den neuen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen.  Und was tun Unternehmer, die kein Geld für Investitionen haben? Auch an sie haben die Reformer gedacht: Bei Gewinnen bis zu EUR 30.000,– im Jahr soll die »Investitionsbedingung« ganz einfach entfallen, das heißt: Um in den Genuss des neu geregelten Freibetrages zu kommen, müssen keine Anschaffungen getätigt werden!
Wer mit seinem jährlichen Profit allerdings über EUR 30.000,– liegt, sollte investieren, will er den Freibetrag auch künftig voll ausschöpfen.

Ein Beispiel
Ein Selbstständiger erwirtschaftet einen Gewinn von EUR 50.000,–. Für EUR 30.000,– dieses Gewinns steht ihm im neuen System ein »Grund-Freibetrag« von EUR 3.900,– zu (= 13 % von EUR 30.000,–). Für die restlichen EUR 20.000,– gilt in Sachen Freibetrag die alte Investitionsbindung. Der Unternehmer muss daher EUR 2.600,– (= 13 %
von EUR 20.000,–) in Sachanlagen oder in sogenannte »mündelsichere« Wertpapiere investieren, damit er den vollen Freibetrag von EUR 6.500,– (= 13 % von EUR 50.000,–)
nutzt.
Das neue Steuerzuckerl bezeichnen manche Fachleute schon als eine Art 13. und 14. Monatsgehalt für Unternehmer. Wenn Sie es zur Gänze auskosten wollen, sollten Sie Gewinne und Investitionen sorgfältig planen.

Der Wermutstropfen
Belässt ein bilanzierender Steuerpflichtiger Gewinne im Unternehmen, dann ist für die­se derzeit nur der halbe Steuersatz zu entrichten. Das ändert sich: Quasi zum Ausgleich für den zuvor beschriebenen höheren Freibetrag streicht der Fiskus ab 2010 die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne. Damit will er erreichen, dass Firmen in der Krisenzeit ihr Geld nicht horten, sondern investieren. Wie viel Eigenkapital Sie aufbauen sollten, um für turbulente Zeiten gut gewappnet zu sein, sagen Ihnen gerne Ihre Steuerberater.

Der Autor:
Mag. Erich WOLF: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Universitätslektor, Geschäftsführer der CONSULTATIO Wirtschafts­treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
 

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