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Die Rechtmacher

Im November wird eine kleine Novelle des Bundesvergabegesetzes in Kraft treten. Die gute Nachricht für weniger finanzstarke Antragsteller ist, dass im Zuge der Novelle auch eine Herabsetzung der Gebührensätze für die Erlangung einer einstweiligen Verfügung geplant ist. Statt wie bisher wird der Antrag auf einstweilige Verfügung im Oberschwellenbereich nicht mehr 5.000 Euro kosten, sondern nur die Hälfte. Damit entspricht der Gesetzgeber einer Forderung von Rechtsanwälten, die beklagen, dass kleine und mittlere Unternehmen auf ihren Rechtsanspruch verzichten, da sie durch die Vergebührung allein schon abgeschreckt werden. Ob die Vergünstigung der Einstweiligen dem Bundesvergabeamt wieder mehr Arbeit bescheren wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Tatsache ist, dass die Behörde seit 2002 einen deutlichen Rückgang der Streitfälle verzeichnet.
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