Feuer frei
- Written by Redaktion_Report
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Weiterhin illegal bleiben Landwirte, die mit dem Energiekornkessel der Firma Guntamatic Getreide verfeuern. »Richtig ist, dass es derzeit bei den gesetzlichen Anforderungen für die Verbrennung von Energiekorn eine Grauzone gibt«, sagt dazu der Guntamatic-Chef Günter Huemer. Stroh und strohähnliche Brennstoffe seien in österreich zugelassen. »Es ist aber nicht definiert, ob auch Korn zum Stroh gezählt wird«, erklärt Huemer und verweist darauf, dass Korn laut EU-Norm eindeutig als Brennstoff zulässig sei. Er hofft, dass die neue ö-NORM M7139, welche Energiekorn eindeutig als Brennstoff definiert und im Gründruck vorliegt, bald verabschiedet wird. Die neue 15 a Emissionsrichtlinie beinhalte Grenzwerte für biogene Brennstoffe, womit auch Energiekorn gemeint ist, so Huemer. Was die Emissionswerte betrifft, macht er sich keine Sorgen. Diese würden deutlich unter jenen von modernen Pellets- und Hackschnitzelheizungen liegen.