Aufregung herrscht unter Wiens Planern: Ein Ende Jänner veröffentlichter Spruch des Verwaltungsgerichtshofs engt den Spielraum für Dachgeschoßausbauten in Wien radikal ein. Dem Erkenntnis zufolge darf der bisher übliche Dachflächenwinkel von 45 Grad nicht mehr voll ausgeschöpft werden, wenn dadurch die gedachte Fortsetzung der Dachneigung zu einer fiktiven Firsthöhe von mehr als 4,50 Metern führt. Die Folge: drastische Einschränkungen der Raumkubatur, weil die Dachneigung und damit der ausnutzbare Raum geringer werden. Für noch mehr Verwirrung sorgte allerdings ein erläuterndes »Merkblatt« der Baupolizei, das von manchen als Verordnung zur Minimierung der Dachneigung interpretiert wurde. Entsprechend gut besucht war daher eine Diskussionsveranstaltung, zu der die IG Architektur den Leiter der Baupolizei Gerhard Cech, Stadtplanungsdirektor Kurt Puchinger, Hermann Wedenig von der Stadtbaudirektion, Robert Kniefacz von der MA 19 sowie Statiker und Architekten geladen hatte. Baupolizist Cech versicherte dem Publikum, dass es politischer Auftrag der Stadt Wien und auch Ziel seiner Behörde sei, Dachneigungen von 45 Grad rasch wieder möglich zu machen. Hermann Wedenig ergänzte, dass es auch darum gehe, den Käufern von Dachböden Rechtssicherheit zu geben. Auch Planungsdirektor Puchinger versicherte, die Stadt Wien stehe den Dachausbauten positiv gegenüber - nicht zuletzt aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungszuwachses in den innerstädtischen Zonen. Um Sicherheit der anderen Art ging es aber ebenfalls bei der Diskussion - nämlich um den Standsicherheitsnachweis, den Planer von Dachaufbauten neuerdings liefern müssen, wenn die Masse, die durch den Aufbau eingebracht wird, 300 Kilogramm pro Quadratmeter übersteigt. Hauptkritikpunkt des anwesenden Statikers Peter Bauer war, dass der Eurocode, der laut EU erst 2010 eingeführt werden muss, der aber in Wien bereits Gültigkeit hat, einen rechnerischen Nachweis etwa von besserem Mörtel nicht erlaubt. Dieses Instrumentarium fehle, kritisierte der Statiker.