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Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Abschreckung oder Anreiz?

(Hinweis: Bezeichnungen von allgemeinen Personengruppen in diesem Text beziehen sich auch auf die männliche Form. Männer sind mitgemeint.)

Seit 2012 sind Arbeitgeberin und Personalberaterin per Gesetz dazu verpflichtet das Mindestgehalt für eine ausgeschriebene Stelle in einer Annonce anzuführen. Meiner Erfahrung nach ist das ursprüngliche Ziel dieser Maßnahme, nämlich die bessere Vergleichbarkeit von Jobs, damit klar verfehlt.

Kein Unternehmen lässt sich bei Gehaltsverhandlungen gerne in die Karten schauen, daher wird in Ausschreibungen meist nur das kollektivvertragliche Mindestgehalt angegeben und die Bereitschaft zur Überzahlung bei entsprechender Qualifikation angeführt. Ob diese Überzahlung allerdings bei 10 oder bei 200 Prozent liegt, ist für Bewerberinnen nicht ersichtlich. Oft führt die niedrige Gehaltsangabe dazu, dass sich qualifizierte Kandidatinnen gleich gar nicht bewerben, obwohl das Budget für eine leistungsgerechte Entlohnung sogar vorgesehen war.

In meinen Interviews erlebe ich in punkto Gehalt eine wesentlich größere Unsicherheit als früher. Bewerberinnen melden mir zurück, dass die angeführten Gehaltsangaben in Ausschreibungen dermaßen niedrig sind, dass ein Jobwechsel uninteressant ist und eine berufliche Verbesserung unmöglich erscheint. Aus meiner Sicht entgehen dem Unternehmen durch die Intransparenz wie hoch die tatsächliche Entlohnung ist, sehr viele qualifizierte Kandidatinnen. Umgekehrt, wenn Unternehmen die tatsächliche Bandbreite und nicht nur das Kollektivgehalt anführen, gibt es überzogene Gehaltsvorstellungen von Bewerberseite weil diese davon ausgehen, dass ein Unternehmen das Gehalt wieder nur sehr niedrig angesetzt hat.

Ich rate daher Unternehmen: Nutzen sie ein Jobinserat als Marketinginstrument. Führen sie das Gehalt an, das sie budgetiert haben und ihre Wunschkandidatin wert ist. Bewerberinnen empfehle ich, sich die Jobbeschreibung durchzulesen und zu überprüfen, ob frau/man sich in diesem Job sieht. Schreiben sie ihren Gehaltswunsch für die Position in ihre Bewerbungsunterlagen. Liegen alle Karten offen auf dem Tisch und sie sind Wunschkandidatin, kann das Gehalt auf Basis realistischer Angaben ausverhandelt werden, ganz ohne Gehaltspoker, denn nur so geht es für beide Seiten in die richtige Richtung.

Auf der Suche nach den besten Köpfen
Stoff für weitere 15 Jahre

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