Am 25. Mai tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Ab diesem Tag müssen Informationssysteme in Unternehmen einige Grundprinzipien bei der Speicherung personenbezogener Daten beherrschen. Es gilt, so wenige Daten wie möglich und auch nur zu bestimmten Zwecken zu speichern, über eine Einwilligung der betroffenen Personen darüber zu verfügen – oder ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung zu haben – sowie transparent über gespeicherte Daten und verarbeitende Systeme Auskunft geben zu können. Ebenfalls ist geregelt, dass auf Anfrage personenbezogene Daten auch gelöscht werden müssen.