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Warum eine Anpassung des UVP-Gesetzes allen nützt

Österreich hat die Chance, sich als »Wasserkraftland« Europas zu positionieren und zu beweisen, dass es in der Lage ist, Vorreiter beim Ausbau und der Integration ­erneuerbarer ­Energien zu sein.

 

Wasserkraft leistet einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, zur Energieunabhängigkeit aus dem Ausland und zur Wertschöpfung im Inland. Gleichzeitig hat Österreich mit dem UVP-Verfahren – einem der strengsten  in Europa – ein vorbildliches Genehmigungsverfahren geschaffen, das Umweltverträglichkeit und Einbindung der Öffentlichkeit garantiert. Im Sinne der Erreichung der Klimaschutzziele, der Sicherung der Energieversorgung und des wirtschaftlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien gilt es nun, diese Ziele in Einklang zu bringen. Die rasche Reduktion des CO2-Ausstoßes dank schneller Genehmigungsverfahren ist der Ökologie mitunter zuträglicher als die zeitraubende Prüfung von Formalfragen.


Der Ruf nach Verkürzung der Genehmigungsverfahren zielt nicht auf Aushöhlung der UVP oder Abwertung von ökologischen oder gesellschaftlichen Interessen ab. Er wertet im Gegenteil den Ausbau der Energieerzeugung unter Wahrung ökologischer und gesellschaftlicher, aber auch wirtschaftlicher Interessen auf. Die betrifft den Ausbau von Wasser- und Windkraft ebenso wie moderne, effiziente und emissionsschonende Wärmekraftwerke. Die Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensdauer sowie die Vereinfachung des Verfahrens unter bestimmten  – streng definierten – Bedingungen sichern das Erreichen der Klimaschutzziele, ermöglichen den wirtschaftlichen und intelligenten Ausbau des hohen österreichischen Potenzials an erneuerbaren Energien und ermöglichen die zeitnahe Nutzung von Investitionen mit hoher inländischer Wertschöpfung.


Die Energiewirtschaft will Projekte im Einklang mit ökologischen und gesellschaftlichen Interessen verwirklichen. Das UVP-Verfahren garantiert dies. Gleichzeitig gilt es aber auch, dafür zu sorgen, dass Projekte rasch und wirtschaftlich realisiert werden können, nicht zuletzt, um auch die getätigten Investitionen mit hoher inländischer Wertschöpfung konjunkturwirksam zu machen. Die Bundesregierung hat bisher zwei Konjunkturprogramme beschlossen, die in Summe knapp drei Milliarden Euro umfassen. Die E-Wirtschaft sieht in ihrem Bereich ein Investitionserfordernis von über 15 Milliarden Euro bis 2020 vor. Damit können mehr als 100.000 Jahresarbeitsplätze gesichert, bzw. geschaffen werden. Diese Investitionsoffensive, die Österreich saubere Energie und eine sichere Stromversorgung garantiert, kann die E-Wirtschaft ohne staatliche Subventionen für Österreich leisten. Es müssen lediglich die Weichen für eine zielgerichtete und termingerechte Umsetzung gestellt werden, dann können wir diesen Energieschub für Klimaschutz und Konjunktur rasch und umfassend verwirklichen.


Die Zeit für Maßnahmen zum Umbau der Versorgung ist knapp. Auch wenn man einen Kraftwerksstandort schon kennt und die Vorplanung abgeschlossen ist, dauert es noch ein Jahr bis zur Umweltverträglichkeitserklärung und etwa vier Jahre bis zu einem Baubeschluss. Damit könnten neue Projekte, die jetzt angegangen werden, frühestens 2014 Strom liefern. Für größere Leitungsprojekte kann ein Verfahren unter den derzeitigen Bedingungen ein bis zwei Jahrzehnte dauern. Das ist unvereinbar mit der Erfüllung der Klimaziele und der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Für die Energiewirtschaft  steht daher eine Verkürzung der Verfahrensdauern im Vordergrund. Verfahren dauern derzeit regelmäßig länger als der gesetzlichen Rahmen vorschreibt (rund 40 Monate statt 15 Monate). Die Verfahrensdauern sollten in der Regel eingehalten und nicht regelmäßig überschritten werden. Das erfordern Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutzziele.

DI Wolfgang Anzengruber, Vorstandsvorsitzender der Verbund Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG

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