Normgerecht
- Written by Redaktion_Report
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Wenn Bauträger pleitegehen, bleiben immer wieder Wohnungskäufer auf der Strecke. Zahlreiche zum Teil spektakuläre Insolvenzen haben in der Vergangenheit Gutachter, Anwälte und die Gerichte beschäftigt. Trotz der zahlreichen Fälle hat es der Gesetzgeber Jahrzehnte hindurch nicht geschafft, wirkungsvolle Regeln zu kreieren, um Wohnungskäufer zu schützen. Das belegen nicht zuletzt die im Zuge der SEG-Pleite aufgetretenen Schadensfälle. Jetzt nimmt die Politik mit der Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes erneut einen Anlauf, wasserdichte Regeln für die rund 20.000 pro Jahr abgeschlossenen Bauträgerverträge zu schaffen. Geplant sind Absicherungen für Käufer durch Bank- oder Fertigstellungsgarantien gegen Verteuerungen bei Konkurs eines Bauträgers oder ein Haftungsrücklass in der Höhe von drei Prozent, so die Arbeiterkammer. »Mehr Sicherheit kostet mehr Geld«, kommentiert der Geschäftsführer des öVI Anton Holzapfel die nun vorliegenden Vorschläge. Er verweist darauf, dass österreich im europäischen Vergleich schon jetzt über ein gutes Sicherungsmodell für Kunden verfüge. »Andere Länder haben gar nichts«, weiß Holzapfel. Dass am Ende auch hierzulande immer wieder Geschädigte übrigbleiben, liegt für ihn in der Natur der Sache. »In jedem Wirtschaftsbereich gehen Firmen zugrunde«, was nicht wegzuleugnen ist.