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Enormer Schritt

Bis auf zwei Punkte sei die Kammer darin auf alle Forderungen eingegangen, die sie gemeinsam mit der Architektensektion der Kammer und anderen Interessensvertretungen aufgestellt hätten, so Andreas Vass von der IG. Die zwei Punkte, bei denen die Bundeskammer den Empfehlungen der Architekten nicht folgt, betreffen einerseits die hauptberufliche Praxis, die von der Kammer weiterhin als Voraussetzung für den Berufszugang verlangt wird, womit alle Teilzeitbeschäftigten ausgeschlossen werden, so Vass. Zweiter Punkt, der die IG an der Stellungnahme der Kammer stört, ist die Ablehnung einer im Entwurf vorgeschlagenen Reduzierung der erforderlichen Praxis von drei auf zwei Jahre für Universitätsabsolventen und von fünf auf vier Jahre für Fachhochschulabsolventen. Damit könne die IG aber leben, so Vass. Denn dafür konnte sie die Kammer dazu bringen, die Forderung, Aufträge auch bei ruhender Befugnis akquirieren zu können, in ihre Stellungnahme aufzunehmen. Ebenso verlangt die Bundeskammer die Einführung eines Anwärterstatus für Architekten, die damit bereits nach Absolvierung des Studiums eingeschränkt tätig sein könnten - was allerdings nicht im ZTG, sondern im Kammergesetz geregelt wird.
über die Bühne ist die Sache damit aber noch nicht. \"Es kommt darauf an, wie vehement die Kammer diese Standpunkte vor dem Parlamentsausschuss vertritt“, appelliert er an Kammerpräsident Krapfenbauer, sich vor der für Ende Juni erwarteten Sitzung des Parlamentsausschusses entsprechend einzubringen. Ein Expertenhearing, bestehend aus Vertretern von Kammer, IG Architektur sowie dem Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Mazal wäre wünschenswert, so Vass.
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