Jagd auf Steuerpflichtige
- Written by Redaktion_Report
- font size decrease font size increase font size
Der Name ist irreführend: Seit 1. Jänner ist das »Betrugsbekämpfungsgesetz 2006« in Kraft - doch »genau die Steuerbetrüger trifft man damit nicht«, klagt der Wiener Steuerexperte Michael Kowarik. Denn die machen definitionsgemäß »schwarze Umsätze«. Und der Kernpunkt des Gesetzes ist nicht, jene zu entlarven, die überhaupt keine Bücher führen, sondern die bereits vorhandene Buchführung der ehrlichen Zeitgenossen zu verkomplizieren: Jeder Geschäftsfall muss nun einzeln festgehalten werden - nach Möglichkeit elektronisch und fast für die Ewigkeit.
Das ist dort relativ leicht möglich, wo z.B. ein Autohaus ein Auto liefert. Aber es ist ein großes Problem für ein Buffet, das am Fußballplatz Getränke verkauft. Bisher war es in der Gastronomie und anderen Branchen mit viel Laufkundschaft üblich, am Ende des Tages das Ergebnis zu bestimmen: verkaufte Stück mal Umsatz, also die Tageslosung. Das reicht nun nicht mehr. »Ein Geschäftsfall ist z.B. im Gasthaus ein Bier und ein Schnitzerl oder auch eine Geburtstagsfeier, wo einer für alle bezahlt. Diese Aufzeichnungsverpflichtung wird leider noch von vielen Betrieben ignoriert«, sagt Roland Beranek vom oberösterreichischen Softwarehaus BMD. Kritisch wird es bei der ersten Betriebsprüfung: Wenn die Aufzeichnungen nicht wie gewünscht vorhanden sind, kann der Fiskus im Extremfall die Umsätze schätzen. Das geschieht zwar nicht völlig willkürlich, ist aber doch »erfahrungsgemäß unangenehm«, wie Kowarik warnt.
Wie Hubert W. Fuchs, Steuerberater bei der Kanzlei Hübner & Hübner und Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht, beklagt, werden durch das neue Gesetz viele Aufzeichnungsverfahren und Buchhaltungsprogramme für unzulässig erklärt - und damit auch die Maschinen, in denen diese eingebaut sind, z.B. Warenwirtschaftssysteme. Jetzt, nach fast einem halben Jahr, werden die Schattenseiten sichtbar. »Es gibt Unternehmer aus der Gastronomie, die ihre um viel Geld gerade erst angeschaffte Schankanlage sehr teuer umrüsten müssen«, sagt Fuchs. Bei BMD hat man bereits im Herbst 2005 mit der Umrüstung der eigenen Angebote auf das neue Gesetz begonnen. »Der Programmieraufwand für die Software betrug etwa drei Monate«, sagt Beranek.
Das ist dort relativ leicht möglich, wo z.B. ein Autohaus ein Auto liefert. Aber es ist ein großes Problem für ein Buffet, das am Fußballplatz Getränke verkauft. Bisher war es in der Gastronomie und anderen Branchen mit viel Laufkundschaft üblich, am Ende des Tages das Ergebnis zu bestimmen: verkaufte Stück mal Umsatz, also die Tageslosung. Das reicht nun nicht mehr. »Ein Geschäftsfall ist z.B. im Gasthaus ein Bier und ein Schnitzerl oder auch eine Geburtstagsfeier, wo einer für alle bezahlt. Diese Aufzeichnungsverpflichtung wird leider noch von vielen Betrieben ignoriert«, sagt Roland Beranek vom oberösterreichischen Softwarehaus BMD. Kritisch wird es bei der ersten Betriebsprüfung: Wenn die Aufzeichnungen nicht wie gewünscht vorhanden sind, kann der Fiskus im Extremfall die Umsätze schätzen. Das geschieht zwar nicht völlig willkürlich, ist aber doch »erfahrungsgemäß unangenehm«, wie Kowarik warnt.
Wie Hubert W. Fuchs, Steuerberater bei der Kanzlei Hübner & Hübner und Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht, beklagt, werden durch das neue Gesetz viele Aufzeichnungsverfahren und Buchhaltungsprogramme für unzulässig erklärt - und damit auch die Maschinen, in denen diese eingebaut sind, z.B. Warenwirtschaftssysteme. Jetzt, nach fast einem halben Jahr, werden die Schattenseiten sichtbar. »Es gibt Unternehmer aus der Gastronomie, die ihre um viel Geld gerade erst angeschaffte Schankanlage sehr teuer umrüsten müssen«, sagt Fuchs. Bei BMD hat man bereits im Herbst 2005 mit der Umrüstung der eigenen Angebote auf das neue Gesetz begonnen. »Der Programmieraufwand für die Software betrug etwa drei Monate«, sagt Beranek.