Standfest bleiben
- Written by Redaktion_Report
- font size decrease font size increase font size
Was ist die Meinung eines Ziviltechnikers wert? Zählt seine Expertise als Fachmann noch? Nach Meinung einiger Mitglieder der Sektion Ingenieurkonsulenten in der Wiener Architektenkammer offenbar nicht. Sie fühlen sich von der Baubehörde überfordert: Planen sie den Ausbau eines Dachbodens in einem Gründerzeithaus, wird von ihnen nicht nur der rechnerische Nachweis verlangt, dass der umgeplante Bereich den Normen entspricht, sondern sie müssen sicherstellen, dass das gesamte Gebäude bis hinunter in die Fundamente den erhöhten Anforderungen gerecht wird, die durch die seit einigen Jahren geltende Erdbebennorm verlangt wird. Bei strenger Auslegung der Norm muss für Altbauten, die aufgestockt oder in denen Wohnungen zusammengelegt werden, die gleiche Standfestigkeit nachgewiesen werden können wie für einen Neubau, auch die Festigkeit der bestehenden Mauern und ihrer Mörtelverbindung muss dokumentiert werden.
Für die Wiener Ingenieurkonsulenten eine unzumutbare Erschwernis, die jeden Umbau darüber hinaus verteuert - und zudem eine Frage der Berufsehre. Denn damit, so der Tenor, würde ihnen die Kompetenz abgesprochen, eine statische Veränderung den Handwerksregeln entsprechend zu bemessen, die über die tatsächliche Belastung hinaus immer schon gewisse Sicherheiten für Belastungswahrscheinlichkeiten eingebaut hatten. Die Umsetzung dieser Nachweise sei in der Praxis sehr schwer bis gar nicht möglich, argumentiert die Kammer, die von einigen ihrer Mitglieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurde.
Für die Wiener Ingenieurkonsulenten eine unzumutbare Erschwernis, die jeden Umbau darüber hinaus verteuert - und zudem eine Frage der Berufsehre. Denn damit, so der Tenor, würde ihnen die Kompetenz abgesprochen, eine statische Veränderung den Handwerksregeln entsprechend zu bemessen, die über die tatsächliche Belastung hinaus immer schon gewisse Sicherheiten für Belastungswahrscheinlichkeiten eingebaut hatten. Die Umsetzung dieser Nachweise sei in der Praxis sehr schwer bis gar nicht möglich, argumentiert die Kammer, die von einigen ihrer Mitglieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurde.