Zielkonflikt
- Written by Redaktion_Report
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Sowohl beim Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan als auch beim novellierten UVP-Gesetz geht es um die gleiche Frage: Was liegt eher im öffentlichen Interesse – Versorgungssicherheit oder Naturschutz? E-Wirtschaft und Industrie meinen, dass beim Ausbau der Wasserkraft beides möglich ist.
Wasserkraft im Widerstreit öffentlicher Interessen« – der 4. Österreichische Umweltrechtstag im September hat die Problematik auf den Punkt gebracht. Zwischen den verstärkten Ausbauwünschen der Elektrizitätswirtschaft und der veröffentlichten Einstellung zum Thema Kraftwerksbau und Naturschutz herrscht alles andere als eitel Wonne. Die energiepolitischen Weichenstellungen des heurigen Jahres sind nicht dazu angetan, diese Stimmungslage zu verbessern. Da ist, neben der Novelle zum Ökostromgesetz, zum einen die im Sommer verabschiedete Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Novelle). Sie bringt Erleichterungen für die Energieversorger bei der Errichtung neuer und der Erneuerung bestehender Anlagen. Auf der anderen Seite steht der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) auf der Agenda, dessen Begutachtungsfrist im Oktober zu Ende ging und der, zumindest nach Ansicht der betroffenen E-Wirtschaft, in der vorliegenden Entwurfsversion Verschlechterungen für den Ausbau und auch den Bestand der Wasserkraft mit sich bringen wird.
Deadline Weihnachten
Den NGP hat Österreichs Bundesregierung, wie so vieles, auf den letzten Drücker ins Rollen gebracht. Bereits im Jahr 2000 hat die Europäische Union die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet, 2003 wurde diese Richtlinie mit einer Novelle des Wasserrechtsgesetzes in österreichisches Recht umgesetzt. Der Entwurf für den NGP, der ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist, steht erst seit Ende April 2009 und kommt denkbar knapp: Am 27. Oktober endete die Begutachtungsfrist, zwei Tage vor Weihnachten muss der Plan als Gesetz in Österreich erlassen und der EU-Kommission vorgelegt sein, das verlangt die EU-Richtlinie. Denn in einer ersten Phase, die eigentlich schon seit Jahresbeginn läuft, ist bis 2015 sicherzustellen, dass zunächst die großen Gewässer in einen besseren Zustand gebracht werden.
Zielkonflikt erzeugt
Österreichs E-Wirtschaft hat sich den Entwurf des NGP natürlich genau angesehen, gewogen und für zu schwere Kost befunden. Sie fürchtet massive Einbußen bei der Stromerzeugung aus Wasserkraft, wenn der Entwurf wie geplant durchgehen sollte. Bei einer nach Ansicht der E-Wirtschaft überschießenden Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie würden Verluste bei der Stromerzeugung von jährlich 2,3 Milliarden Kilowattstunden (2,3 TWh) drohen. Außerdem sei mit dem »Verschlechterungsverbot« und die in Hinblick auf den »guten ökologischen Zustand« des Wassers geplanten Richtwerte für Stauhaltung, Restwasser und die vorgeschriebenen Fischwanderhilfen eine Nutzung der Wasserkraft in Zukunft nur mehr über Ausnahmegenehmigungen möglich, behauptet der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VEÖ). Dadurch würde die Stromerzeugung aus bestehenden Kraftwerken reduziert. »Die Versorgungssicherheit muss auch bei Fragen des öffentlichen Interesses berücksichtigt werden«, verlangt daher VEÖ-Generalsekretärin Barbara Schmidt. Allerdings habe die EU mit der Wasserrahmenrichtlinie einerseits und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie andererseits einen Zielkonflikt erzeugt, der schwer aufzulösen sei. Daher müssten Lösungen gefunden werden, die beides ermöglichen, verlangt Schmidt. So sei es wichtig, dass die österreichische Bundesregierung erst einmal die Energiestrategie für Österreich fertigstelle und dann erst den Gewässerbewirtschaftungsplan und nicht umgekehrt, damit der NGP nicht die Umsetzung der Klimaziele und die geplante Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger gefährde, so Schmidt.
Zusätzliche Investitionen.
Laut Entwurf für den NGP sind bis 2015 in großen Gewässern und Mündungsbereichen und damit überall an der Donau Fischwanderhilfen – künstlich geschaffene kleine Flüsse, die an den Querverbauten von Wasserkraftwerken vorbeifließen und den Fischen den Aufstieg gegen die Fließrichtung ermöglichen – zu errichten. Und zwar entsprechend dem »Stand der Technik« – so will es der vom Umweltministerium herausgegebene Leitfaden. Für Otto Pirker von der Verbund Austro Hydro Power (AHP) war dieser Leitfaden, mittlerweile in der Erstversion wieder zurückgezogen, »übertrieben«. Ein neuer wurde für Herbst versprochen. Für die AHP bedeute der NGP zusätzliche Investitionen von 60 bis 65 Millionen Euro, ohne Berücksichtigung der Energieerzeugungsverluste und Instandhaltungskosten, so Pirker. Die E-Wirtschaft beruft sich auf eine Studie der TU Graz, wonach für die Maßnahmen bei bestehenden Kraftwerken österreichweit 234 Millionen Euro investiert werden müssten.
Betroffen davon wären natürlich nicht nur die großen Anlagen, sondern auch mehr als 100 der insgesamt 2.500 privat betriebenen Kleinwasserkraftwerke in Österreich. Christoph Wagner, Präsident des Vereines Kleinwasserkraft Österreich, betont, dass der Verein zwar hinter der Ökologisierung stehe, allerdings müssten die Maßnahmen, die den privaten Betreibern von Kleinwasserkraftwerken auferlegt werden, im Einklang mit der öffentlichen Hand stehen. Faktum sei aber, so Wagner, dass Energieerzeugung grundsätzlich immer eine Beeinträchtigung der Natur bedeute. Besonders kritisiert der Interessensvertreter in diesem Zusammenhang, dass im Entwurf für den NGP Kraftwerke mit weniger als einem MW installierter Leistung als nicht im öffentlichen Interesse stehend bezeichnet würden, wie Wagner meint: »Wir sprechen uns gegen diese Vorwegnahme der Abwägung von Interessen entschieden aus!«
Versorgungssicherheit versus öffentliches Interesse.
Die Abwägung zwischen Umweltschutz und öffentlichem Interesse war auch ein wesentlicher Punkt bei der Novellierung des UVP-Gesetzes, die im August in Kraft getreten ist. Anlass für die Novellierung war die vonseiten der EU geforderte stärkere Überprüfung von Vorhaben in »schutzwürdigen Gebieten«, in die auch die Unesco-Welterbestätten einzubeziehen seien. Im Gegenzug hat die E-Wirtschaft die lange geforderten Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung der UVP-Verfahren zumindest teilweise bekommen. So wird unter anderem der Prüfumfang verringert, indem der Antrag nur mehr auf ein realistisches statt ein Worst-Case-Szenario abgestellt sein muss. Ist ein Verfahren entscheidungsreif, kann die Behörde dessen Ende festlegen, ohne dass weitere Einsprüche eingebracht werden können. Kommen keine Einwände gegen ein Projekt, kann das UVP-Verfahren nun auch mündlich abgehalten werden. Und, für die E-Wirtschaft besonders erfreulich, die Modernisierung von Wasserkraftwerken, etwa durch den Tausch von Turbinen, ist von der UVP-Pflicht befreit.
Materiegesetze werden geändert.
Sowohl Industrie als auch E-Wirtschaft sehen die UVP-Novelle als tragbaren Kompromiss. »Bei der Verankerung des öffentlichen Interesses bei der Versorgungssicherheit hätten wir uns allerdings mehr gewünscht«, meint Peter Koren, Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung. Auch der Umweltsenat habe festgestellt, dass Versorgungssicherheit ein öffentliches Interesse darstelle, so Koren. Stattdessen müssen nun die »Interessen der Materiegesetze« berücksichtigt werden. In all diesen Gesetzen soll der Erwägungsgrund »Versorgungssicherheit« verankert werden, verlangt Koren. Industrie und E-Wirtschaft sehen gute Chancen einer solchen Verankerung, weil es demnächst zu Änderungen einiger dieser Materiegesetze kommen wird: So muss laut Entwurf für den Gewässerbewirtschaftungsplan das Wasserrecht geändert werden, in dem festgehalten ist, dass Wasserkraft zur Stromerzeugung genutzt werden soll. Novelliert werden sollen ebenso das Elwog (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) sowie das Gaswirtschaftsgesetz.
VEÖ-Generalsekretärin Schmidt zeigt sich erfreut, dass Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion nicht, wie ursprünglich geplant, zu Genehmigungskriterien geworden sind, sondern nur mehr als Klima- und Energiekonzept bei der Umweltverträglichkeitserklärung vorgelegt werden müssen. Damit wären nämlich, so Schmidt, thermische Kraftwerke, die Strom erzeugen, nur mehr in Verbindung mit einer Wärmeauskoppelung realisierbar gewesen. Und diese Möglichkeit sei eben nicht überall vorhanden, so Schmidt.
»Die Auswirkungen des neuen UVP-Gesetzes werden erst in einigen Monaten zu sehen sein, wenn die laufenden Verfahren tatsächlich in der vorgesehenen Frist abgeschlossen sein werden«, meint Peter Koren von der IV. Kein Thema mehr ist für die Regierung übrigens das »Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz«. Wirtschafts- und Energieminister Mitterlehner hatte ein solches im Juni für den Energiebereich angekündigt. Laut Entwurf hätte der Bundesminister bestimmen sollen, welche Infrastrukturausbauten im Energiebereich im öffentlichen Interesse liegen.
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Qualitätsverbesserung
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) gibt einiges zu tun auf: Laut Umweltbericht des Lebensministeriums befindet sich aktuell nur ein Drittel aller österreichischen Fließgewässer in einem guten oder sehr guten Zustand. Und nur 13 %
aller veränderten oder künstlichen Flüsse verfügen demnach über gutes oder sehr gutes Potenzial. Bis 2015 müssen, so lautet die Vorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie, auf deren Basis der NGP ausgearbeitet wird, diese Werte auf 36 % bei der Qualität und auf 23 % beim Potenzial erhöht werden. Mit einer weiteren Zwischenstufe 2021 soll dann bei beiden Kategorien im Jahr 2027 die Hundertprozentmarke erreicht sein.
Wasserkraft im Widerstreit öffentlicher Interessen« – der 4. Österreichische Umweltrechtstag im September hat die Problematik auf den Punkt gebracht. Zwischen den verstärkten Ausbauwünschen der Elektrizitätswirtschaft und der veröffentlichten Einstellung zum Thema Kraftwerksbau und Naturschutz herrscht alles andere als eitel Wonne. Die energiepolitischen Weichenstellungen des heurigen Jahres sind nicht dazu angetan, diese Stimmungslage zu verbessern. Da ist, neben der Novelle zum Ökostromgesetz, zum einen die im Sommer verabschiedete Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Novelle). Sie bringt Erleichterungen für die Energieversorger bei der Errichtung neuer und der Erneuerung bestehender Anlagen. Auf der anderen Seite steht der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) auf der Agenda, dessen Begutachtungsfrist im Oktober zu Ende ging und der, zumindest nach Ansicht der betroffenen E-Wirtschaft, in der vorliegenden Entwurfsversion Verschlechterungen für den Ausbau und auch den Bestand der Wasserkraft mit sich bringen wird.
Deadline Weihnachten
Den NGP hat Österreichs Bundesregierung, wie so vieles, auf den letzten Drücker ins Rollen gebracht. Bereits im Jahr 2000 hat die Europäische Union die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet, 2003 wurde diese Richtlinie mit einer Novelle des Wasserrechtsgesetzes in österreichisches Recht umgesetzt. Der Entwurf für den NGP, der ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist, steht erst seit Ende April 2009 und kommt denkbar knapp: Am 27. Oktober endete die Begutachtungsfrist, zwei Tage vor Weihnachten muss der Plan als Gesetz in Österreich erlassen und der EU-Kommission vorgelegt sein, das verlangt die EU-Richtlinie. Denn in einer ersten Phase, die eigentlich schon seit Jahresbeginn läuft, ist bis 2015 sicherzustellen, dass zunächst die großen Gewässer in einen besseren Zustand gebracht werden.
Zielkonflikt erzeugt
Österreichs E-Wirtschaft hat sich den Entwurf des NGP natürlich genau angesehen, gewogen und für zu schwere Kost befunden. Sie fürchtet massive Einbußen bei der Stromerzeugung aus Wasserkraft, wenn der Entwurf wie geplant durchgehen sollte. Bei einer nach Ansicht der E-Wirtschaft überschießenden Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie würden Verluste bei der Stromerzeugung von jährlich 2,3 Milliarden Kilowattstunden (2,3 TWh) drohen. Außerdem sei mit dem »Verschlechterungsverbot« und die in Hinblick auf den »guten ökologischen Zustand« des Wassers geplanten Richtwerte für Stauhaltung, Restwasser und die vorgeschriebenen Fischwanderhilfen eine Nutzung der Wasserkraft in Zukunft nur mehr über Ausnahmegenehmigungen möglich, behauptet der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VEÖ). Dadurch würde die Stromerzeugung aus bestehenden Kraftwerken reduziert. »Die Versorgungssicherheit muss auch bei Fragen des öffentlichen Interesses berücksichtigt werden«, verlangt daher VEÖ-Generalsekretärin Barbara Schmidt. Allerdings habe die EU mit der Wasserrahmenrichtlinie einerseits und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie andererseits einen Zielkonflikt erzeugt, der schwer aufzulösen sei. Daher müssten Lösungen gefunden werden, die beides ermöglichen, verlangt Schmidt. So sei es wichtig, dass die österreichische Bundesregierung erst einmal die Energiestrategie für Österreich fertigstelle und dann erst den Gewässerbewirtschaftungsplan und nicht umgekehrt, damit der NGP nicht die Umsetzung der Klimaziele und die geplante Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger gefährde, so Schmidt.
Zusätzliche Investitionen.
Laut Entwurf für den NGP sind bis 2015 in großen Gewässern und Mündungsbereichen und damit überall an der Donau Fischwanderhilfen – künstlich geschaffene kleine Flüsse, die an den Querverbauten von Wasserkraftwerken vorbeifließen und den Fischen den Aufstieg gegen die Fließrichtung ermöglichen – zu errichten. Und zwar entsprechend dem »Stand der Technik« – so will es der vom Umweltministerium herausgegebene Leitfaden. Für Otto Pirker von der Verbund Austro Hydro Power (AHP) war dieser Leitfaden, mittlerweile in der Erstversion wieder zurückgezogen, »übertrieben«. Ein neuer wurde für Herbst versprochen. Für die AHP bedeute der NGP zusätzliche Investitionen von 60 bis 65 Millionen Euro, ohne Berücksichtigung der Energieerzeugungsverluste und Instandhaltungskosten, so Pirker. Die E-Wirtschaft beruft sich auf eine Studie der TU Graz, wonach für die Maßnahmen bei bestehenden Kraftwerken österreichweit 234 Millionen Euro investiert werden müssten.
Betroffen davon wären natürlich nicht nur die großen Anlagen, sondern auch mehr als 100 der insgesamt 2.500 privat betriebenen Kleinwasserkraftwerke in Österreich. Christoph Wagner, Präsident des Vereines Kleinwasserkraft Österreich, betont, dass der Verein zwar hinter der Ökologisierung stehe, allerdings müssten die Maßnahmen, die den privaten Betreibern von Kleinwasserkraftwerken auferlegt werden, im Einklang mit der öffentlichen Hand stehen. Faktum sei aber, so Wagner, dass Energieerzeugung grundsätzlich immer eine Beeinträchtigung der Natur bedeute. Besonders kritisiert der Interessensvertreter in diesem Zusammenhang, dass im Entwurf für den NGP Kraftwerke mit weniger als einem MW installierter Leistung als nicht im öffentlichen Interesse stehend bezeichnet würden, wie Wagner meint: »Wir sprechen uns gegen diese Vorwegnahme der Abwägung von Interessen entschieden aus!«
Versorgungssicherheit versus öffentliches Interesse.
Die Abwägung zwischen Umweltschutz und öffentlichem Interesse war auch ein wesentlicher Punkt bei der Novellierung des UVP-Gesetzes, die im August in Kraft getreten ist. Anlass für die Novellierung war die vonseiten der EU geforderte stärkere Überprüfung von Vorhaben in »schutzwürdigen Gebieten«, in die auch die Unesco-Welterbestätten einzubeziehen seien. Im Gegenzug hat die E-Wirtschaft die lange geforderten Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung der UVP-Verfahren zumindest teilweise bekommen. So wird unter anderem der Prüfumfang verringert, indem der Antrag nur mehr auf ein realistisches statt ein Worst-Case-Szenario abgestellt sein muss. Ist ein Verfahren entscheidungsreif, kann die Behörde dessen Ende festlegen, ohne dass weitere Einsprüche eingebracht werden können. Kommen keine Einwände gegen ein Projekt, kann das UVP-Verfahren nun auch mündlich abgehalten werden. Und, für die E-Wirtschaft besonders erfreulich, die Modernisierung von Wasserkraftwerken, etwa durch den Tausch von Turbinen, ist von der UVP-Pflicht befreit.
Materiegesetze werden geändert.
Sowohl Industrie als auch E-Wirtschaft sehen die UVP-Novelle als tragbaren Kompromiss. »Bei der Verankerung des öffentlichen Interesses bei der Versorgungssicherheit hätten wir uns allerdings mehr gewünscht«, meint Peter Koren, Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung. Auch der Umweltsenat habe festgestellt, dass Versorgungssicherheit ein öffentliches Interesse darstelle, so Koren. Stattdessen müssen nun die »Interessen der Materiegesetze« berücksichtigt werden. In all diesen Gesetzen soll der Erwägungsgrund »Versorgungssicherheit« verankert werden, verlangt Koren. Industrie und E-Wirtschaft sehen gute Chancen einer solchen Verankerung, weil es demnächst zu Änderungen einiger dieser Materiegesetze kommen wird: So muss laut Entwurf für den Gewässerbewirtschaftungsplan das Wasserrecht geändert werden, in dem festgehalten ist, dass Wasserkraft zur Stromerzeugung genutzt werden soll. Novelliert werden sollen ebenso das Elwog (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) sowie das Gaswirtschaftsgesetz.
VEÖ-Generalsekretärin Schmidt zeigt sich erfreut, dass Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion nicht, wie ursprünglich geplant, zu Genehmigungskriterien geworden sind, sondern nur mehr als Klima- und Energiekonzept bei der Umweltverträglichkeitserklärung vorgelegt werden müssen. Damit wären nämlich, so Schmidt, thermische Kraftwerke, die Strom erzeugen, nur mehr in Verbindung mit einer Wärmeauskoppelung realisierbar gewesen. Und diese Möglichkeit sei eben nicht überall vorhanden, so Schmidt.
»Die Auswirkungen des neuen UVP-Gesetzes werden erst in einigen Monaten zu sehen sein, wenn die laufenden Verfahren tatsächlich in der vorgesehenen Frist abgeschlossen sein werden«, meint Peter Koren von der IV. Kein Thema mehr ist für die Regierung übrigens das »Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz«. Wirtschafts- und Energieminister Mitterlehner hatte ein solches im Juni für den Energiebereich angekündigt. Laut Entwurf hätte der Bundesminister bestimmen sollen, welche Infrastrukturausbauten im Energiebereich im öffentlichen Interesse liegen.
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Qualitätsverbesserung
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) gibt einiges zu tun auf: Laut Umweltbericht des Lebensministeriums befindet sich aktuell nur ein Drittel aller österreichischen Fließgewässer in einem guten oder sehr guten Zustand. Und nur 13 %
aller veränderten oder künstlichen Flüsse verfügen demnach über gutes oder sehr gutes Potenzial. Bis 2015 müssen, so lautet die Vorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie, auf deren Basis der NGP ausgearbeitet wird, diese Werte auf 36 % bei der Qualität und auf 23 % beim Potenzial erhöht werden. Mit einer weiteren Zwischenstufe 2021 soll dann bei beiden Kategorien im Jahr 2027 die Hundertprozentmarke erreicht sein.