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Rechtsmeinung

Maybach Görg Lenneis & Partner sehen Unvereinbarkeit von ICANNVerträgen mit heimischem Recht. Maybach Görg Lenneis & Partner sehen Unvereinbarkeit von ICANNVerträgen mit heimischem Recht.

Gutachten für ISPA-Mitglieder bei Domain-Registrierungen. ».at«-Seiten sind nicht davon betroffen.

Um als Unternehmen die Registrierung von generischen Domains wie zum Beispiel .com, .net oder .biz anbieten zu können, muss ein Standardvertrag mit der Internet Cooperation for Assigned Names and Numbers (ICANN) abgeschlossen werden. Eine neue Version dieses Vertrages enthält die Pflicht, eine Reihe von Kundendaten bis zwei Jahre über das Vertragsende hinaus zu speichern. Ausnahmen von dieser Speicherpflicht sind vorgesehen, sofern Punkte gegen nationale Rechtsvorschriften verstoßen. Um die Unvereinbarkeit mit österreichischem Recht aufzuzeigen, hat die ISPA bei der auf Technologierecht spezialisierten Wiener Anwaltskanzlei Maybach Görg Lenneis & Partner ein Gutachten in Auftrag gegeben und stellt dieses ihren Mitgliedern zur Verfügung. Die Gutachter sehen – unabhängig vom Schicksal der Vorratsdatenspeicherung in Österreich – eine Unvereinbarkeit des Vertrages mit österreichischem Datenschutz- und Telekomrecht.

Last modified onFreitag, 01 August 2014 13:47
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