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Unabhängigkeit in der Wolke

ohn Zanni ist Vice President Service Provider Marketing and Alliances bei Parallels. ohn Zanni ist Vice President Service Provider Marketing and Alliances bei Parallels.

Cloud-Services aus einer Hand: Wie Unternehmen einen "Vendor-Lock-in" vermeiden können, erklärt John Zanni, Vice President Service Provider Marketing and Alliances bei Parallels.

Ein Vendor-Lock-in liegt vor, wenn Hosting- oder Cloud-Dienstleister ihre Kunden mit technischen oder vertraglichen Bedingungen an sich binden - zum Beispiel mit langen Vertragslaufzeiten, proprietären Systemen oder fehlenden Migrationsmöglichkeiten zu anderen Anbietern. Für den Dienstleister ist diese Art der Kundenbindung profitabel, weil er den Kunden länger behält und dieser eher geneigt ist, weitere Services hinzu zu kaufen. Was geschieht aber, wenn es Unternehmen nicht mehr möglich ist, auf Daten zuzugreifen oder zu kommunizieren, wenn Services genutzt werden müssen, die nicht sicher oder aktuell sind, und man dabei Preise zahlt, die nicht im Einklang mit dem Markt stehen?

Oftmals ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen: Ein Anbieterwechsel ist in vielen Fällen zeitintensiv und kostspielig. Wenn der Anbieter auch auf Drängen nicht in der Lage ist, den Service zu verbessern, ist zu prüfen, ob eher vertragliche oder technische Fesseln den Wechsel erschweren. Ein laufender Vertrag beispielsweise kann zur Not mit einem Anwalt angefochten werden, auch sollte das Datum des  Vertragsendes und die entsprechende Kündigungsfrist nicht verpasst werden. Technische Lock-ins erfordern dagegen erfahrene Systemintegratoren, die mit der Aufgabe der Migration betreut werden können. Störungen oder Unterbrechungen im Betriebsablauf müssen dabei möglicherweise in  Kauf genommen werden.

Und dennoch ist nicht generell davon abzuraten, alle Dienste von einem einzigen Anbieter zu beziehen. Denn der gebündelte Service bietet Vorteile wie Single-Sing-on, eine Gesamtrechnung, integrierte Services, eines einheitlichen Support und eine gemeinsame Benutzeroberfläche. Wenn Unternehmen bei der Wahl ihres Webhosters und Cloudanbieters folgende Tipps beherzigen, können von Anfang an die Gefahren eines Vendor-Lock-in vermieden werden - und es kann im Notfall leichter zu einem anderen Anbieter gewechselt werden:

1.) Webpräsenz selbst verwalten
Wenn die Domain im Besitz eines Unternehmens ist, ist die Firma damit in Ihrer Identität vom Webhoster unabhängig. Achten Sie auch darauf, dass Sie die Website über ein einfaches Werkzeug selbst ändern und aktualisieren können. Im Notfall sollten Sie die gesamten Inhalte der Seite migrieren können.

2.) E-Mail-Kommunikation in eigener Hand
Auf die Migration von einer E-Mail-Plattform zu einer anderen haben sich mittlerweile mehrere Softwareanbieter spezialisiert. Der gesamte Umzug zum Beispiel von Microsoft Exchange zu GoogleApps oder auch andersherum ist damit kein Problem.  Kunden müssen lediglich sicherstellen, dass das vom Anbieter genutzte System nicht proprietär ausgelegt ist und damit über keine Migrationstools verfügt. Auch müssen die E-Mail-Adressen im Besitz des Kunden bleiben.

3.) Geschäftskritische Daten müssen migrierfähig bleiben
Egal welche der vielen innovativen Business-Applikationen Sie nutzen, vergewissern Sie sich vorher, dass eine Migration Ihrer Daten von einem System auf das andere möglich ist. Dies betrifft alle Software-as-a-Service Angebote egal ob für Dokumente, CRM-Daten oder ERP-Daten. Grundsätzlich sollten alle Daten bei jedem Cloud Service jederzeit sicher aufgehoben und auf Anfrage entfernt werden können. Ist diese Voraussetzungen gegeben, finden Sie beim Wechsel Unternehmen, die die Datenmigration für Sie vornehmen.

4.) Benutzerspezifische Anpassungen minimieren
Ganz besonders kundenspezifische Anpassungen können einen Wechsel von einem Anbieter zum anderen erschweren. Daher sollten individuelle Anpassungen nur gemacht werden, wenn sie zwingend erforderlich sind.

Über den Autor
John Zanni ist Vice President Service Provider Marketing and Alliances bei Parallels, einem Anbieter von Softwarelösungen für die Bereitstellung von Hosting- und Cloudservices durch Serviceprovider und Cloudanbieter.


Last modified onDienstag, 13 August 2013 14:39
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