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Signatur für alle

Helmut Biely, BDC, berät Unternehmen auch in Signatur- und Verschlüsselungsfragen.Die Elektronische Signatur – ein kleines Sicherheitszertifikat mit großer Wirkung. Entsprechend signierte Dokumente und E-Mails sind eindeutig dem Absender zuordenbar und liefern die Gewissheit: Sie wurden nicht manipuliert.

Seit dem Jahr 2003 bereits ist die Signatur-Suite »hotsign« des Anbieters BDC am Markt. Im Laufe der Zeit wurden zahlreiche Erweiterungen durchgeführt. Vor zwei Jahren wurde die Lösung auch gängigen Screenreadern für sehbehinderte Nutzer angepasst – und prompt für den Wirtschaftspreis »ebiz egovernment award« nominiert. »Gerade für Unternehmen bietet eine Signaturlösung Sicherheit im Datenaustausch und in der Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden«, erklärt BDC-Geschäftsführer Helmut Biely. Um mit seiner Lösung auf die Arbeitsplätze gelangen zu können, wurde diese einem pragmatischen Ansatz unterzogen: So arbeitet hotsign auch in Verbindung mit Webtechnologie und dem gängigen PDF-Format. hotSign verbindet beide Welten, Biely sieht die Suite als ideales Werkzeug für unterschiedlichste Umsetzungen - von speziellen E-Contracting-Lösungen bis zur elektronischen Rechnungslegung in der breiten Wirtschaft. Die Wiener wollen die Hürde für Neukunden so niedrig wie möglich legen: Unternehmen mit geringem Rechnungsaufkommen steht eine kostengünstigere Variante für die Signatur ihrer Ausgangsrechnungen zur Verfügung.

In der Vergangenheit mitgestaltet wurde bereits die »A1 Signatur«, auch unter dem Begriff »Handy Signatur« bekannt. Der Dienst ist trotz seines Namens nicht auf Kunden des Mobilfunkbetreibers A1 beschränkt. Bei der Handy-Lösung handelt es sich um eine vollwertige Bürgerkarte im Sinne des E-Government-Gesetzes. Der A1-Zertifizierungsdienst wurde allerdings Ende 2007 wieder eingestellt.


E-Signatur
Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit Informationen verknüpfte Daten, mit denen der Unterzeichner identifiziert und die Integrität der signierten elektronischen Informationen geprüft werden kann. Die elektronische Signatur erfüllt den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift.

Last modified onDienstag, 30 März 2010 11:23
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