Ich streite nun, solange ich lebe, im Siedlungswasserbau herum", beschwert sich Georg Leisser, Zivilingenieur für Kulturtechnik. "Die Praxis im Landesamt Niederösterreich zeigt, dass ein spekulativer Preis noch kein Ausscheidungsgrund ist, zwei hingegen schon." Denn das erste Ziel der niederösterreichischen Landesregierung sei, dem billigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.
Der Grund für die Streitigkeiten zwischen Prüfingenieuren und Landesregierung ist der Wortlaut der Vergabegesetze. Denn bei wörtlicher Interpretation müssten Angebote, die nur einen einzigen nicht nachvollziehbaren Preis aufweisen, ausgeschieden werden. Tatsächlich nimmt die Abteilung Siedlungswasserbau das Vergabegesetz nicht immer wörtlich. "Sinngemäß befolgen wir die Richtlinie aber sehr wohl", hält der stellvertretende Abteilungsleiter Ernst Kurfürst dagegen. Wenn ein Unterpreis einem Bieter zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verhelfe, dann toleriere man das nicht, so Kurfürst.
Eine Erklärung für diese Vorgangsweise hat auch FP-Landesrat Ewald Stadler parat: "Wir lehnen spekulative Angebote generell ab. Das würde auch vor den Gerichten nicht halten", betont er. Es käme jedoch vor, dass man einen Preis durchgehen ließe, wenn es sich dabei um eine nachrangige Position handle, aufgrund deren man das Angebot nicht restlos verwerfen möchte. "Wir wollen schließlich nicht wegen unnötigem Formalismus mehr bezahlen", erklärt Kurfürst.
Im Gegensatz zu früher kommt es auch kaum mehr zu Streitigkeiten vor Gericht, weil ein übergangener Bieter heute die Möglichkeit hat, noch vor Zuschlagserteilung Einspruch zu erheben, sodass ein Vergabestopp bewirkt werden könnte. Trotzdem will sich die niederösterreichische Landesregierung in Zukunft absichern. In Kürze will man ein Rechtsgutachten erstellen lassen, um zu bestätigen, dass diese Handhabung den Vergaberichtlinien entspricht.