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Rücktritt mit Ablaufdatum

Foto: Fabian Keller (v.li.) und André Bujara, beide Facto AG, und  Rechtsanwalt Alexander Klauser kämpfen für Verbraucherrechte. Foto: Fabian Keller (v.li.) und André Bujara, beide Facto AG, und Rechtsanwalt Alexander Klauser kämpfen für Verbraucherrechte.

Der Rechtsdienstleister Facto unterstützt KonsumentInnen bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Die gesetzliche Basis könnte bald kippen.

Nach mehrmaligen Anläufen plant die Bundesregierung nun erneut, mit einer Gesetzesnovelle das ewige Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen abzuschaffen. Der deutsche Prozessfinanzierer Facto unterstützt ab sofort KonsumentInnen dabei, ihre Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften durchzusetzen. Das Unternehmen verweist auf Expertise aus Deutschland, wo mehrere tausend Verfahren abgewickelt wurden. Mit Alexander Klauser ist nun auch ein österreichischer Rechtsexperte an Bord.
Bis vor etwa zehn Jahren wurden Lebensversicherungen als zuverlässige und profitable Geldanlage angepriesen. Die Realität sah meist anders aus: Ein Großteil der Verträge blieb aufgrund der niedrigen Zinsen unter den Erwartungen und der Rückkaufswert lag auch nach längerer Laufzeit oft unter der einbezahlten Prämiensumme.

Auf Basis des geltenden EU-Rechts können Konsumenten von Verträgen zurücktreten, wenn sie falsch oder mangelhaft beraten wurden. Das geschah insbesondere zwischen 1994 und 2015, betroffen sind etwa zehn Millionen Polizzen. »Kommt das Gesetz in der vorliegenden Form ohne vernünftige Übergangsfristen, stellt sich die Politik schützend vor die Versicherungskonzerne und räumt ihnen mehr Rechte ein als den Verbrauchern«, kritisiert Fabian Keller, Vorstandsvorsitzender der Facto Financial Services AG. Der geschätzte Schaden beträgt 13,5 Milliarden Euro. Verbraucherschutzorganisationen wie der VKI haben bereits Vergleiche mit Versicherungen abgeschlossen und dürfen keine weiteren Fälle annehmen. Facto übernimmt die Rückabwicklung und trägt alle anfallenden Kosten, im Erfolgsfall erhält der Versicherungsnehmer 70 % des Nettoerlöses.

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