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Ausweitung der Prüfzone

Geht es nach der Wiener Arbeiterkammer, werden Umweltverträglichkeits-prüfungen (UVP) in österreich in Zukunft noch schwieriger. Die änderung des UVP-Gesetzes vom Vorjahr, wodurch die Rechte von Anrainern und Bürgerinitiativen in den Verfahren eingeschränkt und die Verfahren für viele Anlagen vereinfacht wurden, stößt der AK sauer auf. Deshalb verlangt sie von der Bundesregierung die sofortige Ratifizierung der 1998 beschlossenen Aarhus-Konvention.

Diese regelt den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung der öffentlichkeit und wurde bisher von Dänemark, Italien sowie 17 Nicht-EU-Mitgliedern ratifiziert. "Eine Ratifizierung durch österreich würde eine Erweiterung des Umweltrechts bringen", glaubt Wolfgang Lauber, stellvertretender Leiter der Umweltabteilung. AK-Rechtsanwalt Michael Hecht sieht vor allem eine Ausweitung der Verfahren auf kleine Projekte im Bereich von Abfallbehandlungsanlagen oder in der Infrastruktur, sollte sich die Regierung zu einer Ratifizierung entschließen.

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