Kundenwerbung als Streitfall
- Written by Redaktion_Report
- font size decrease font size increase font size
Dem Mobilfunkbetreiber wurden bei der Anwerbung von Kunden äußerungen wie "man komme von der Post", "im Auftrag der Telekom" oder mehrere Telefonbetreiber bzw. tele.ring und Telekom "hätten sich zusammengeschlossen" untersagt . Weiters wurde tele.ring untersagt, mit nicht aktuellen Tariflisten der Telekom Austria zu werben sowie eine Verbindungsnetzbetreiber-Vorauswahl, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Kunden vorliege, zu beantragen.
Bei der von der Telekom Austria bereits vor mehr als einem Jahr eingebrachten Klage handle es sich um einzelne Ausreißerfälle aus der Vergangenheit, die in der Eigenverantwortung von einigen wenigen Außendienstmitarbeitern des Vertriebspartners lagen und mit harten Konsequenzen verfolgt wurden. tele.ring habe die Haustür-Werbung mittlerweile an die Firma Zeta Vertriebs GmbH mit ihren eigenen Subunternehmen ausgelagert und ein umfassendes Kontrollsystem mit strengen Vorgaben an deren Außendienstmitarbeiter vorgegeben. Unter anderem seien sämtliche Kundenberater angewiesen tele.ring-Kleidung zu tragen, sich als tele.ring-Partner zu deklarieren und einen tele.ring-Ausweis vorzuweisen.